1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Witwer von „Sexy Cora“ verklagt Klinik

Schönheitsoperation Witwer von „Sexy Cora“ verklagt Klinik

Carolin Wosnitza starb bei einer Operation zur Brustvergrößerung. Ihr Mann und Manager fordert nun von der Klinik viel Geld.

11.03.2016, 23:01

Hamburg (dpa) l Für „Sexy Cora“ war ihr Körper ihr Kapital – und das ihres Ehemanns Tim Wosnitza (30). Das Geschäftsmodell sah nach seinen Angaben so aus: Männer konnten sich zum Sex mit Carolin Wosnitza – wie „Sexy Cora“ mit bürgerlichem Namen hieß – verabreden. Einzige Bedingung für das Treffen mit der auch als „Big Brother“-Kandidatin bei RTL II bekannt gewordenen Porno-Darstellerin: Sie mussten sich dabei filmen lassen. Die Videos vermarktete Tim Wosnitza für viel Geld. „Wir haben die Idee gehabt, die kein anderer hatte“, sagt Wosnitza am Freitag im Hamburger Zivilgerichtsgebäude.

Seit dem Tod seiner Frau nach einer Schönheitsoperation ist alles anders. Er müsse heute 80 Stunden pro Woche im Marketing arbeiten, um das Geld zu verdienen, das er damals in zehn Stunden zusammenbekam. Darum fordert er nun Schadensersatz von der Privatklinik, in der sich seine Frau im Januar 2011 zum fünften Mal die Brüste vergrößern lassen wollte. Sauerstoffmangel führte zu einem Herzstillstand bei der damals 23-Jährigen. Sie erlitt schwerste Hirnschäden, an denen sie wenige Tage später starb. 2013 verurteilte das Landgericht die an der Operation beteiligte Narkoseärztin wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung.

Wosnitza klagt auf Erstattung der Behandlungskosten nach der Schönheitsoperation, die Zahlung eines Schmerzensgeldes und vor allem auf Unterhaltsleistungen, die ihm seine Ehefrau noch gezahlt hätte, würde sie noch leben. Der Gesamtbetrag soll sich nach Angaben der Gerichtspressestelle auf eine knappe Million Euro belaufen. Wosnitza will nicht sagen, wie viel Geld genau er fordert. Er betont nur: „Es steht mir zu.“

Dass er eine Entschädigung bekommen wird, scheint klar zu sein. „Die hier involvierten Versicherungsgesellschaften werden einen berechtigten Schadensausgleich vornehmen und Herrn Wosnitza, soweit das möglich ist, finanziell über den Verlust seiner verstorbenen Ehefrau hinweghelfen“, erklärt der Geschäftsführer der Klinik, Peter Henscheid, schon vor Beginn der Verhandlung. Die in der Presse kolportierten Millionenzahlungen spiegelten aber eine unrealistische Wunschvorstellung des Witwers wider. „Tatsächlich liegt der bislang nachvollziehbare Schaden im hohen fünfstelligen Bereich.“

Die Zivilkammer hört am Freitag einen Gutachter. Die Hamburger Privatklinik kommt bei dem Hildesheimer Anästhesie-Experten Prof. Georg von Knobelsdorff nicht gut weg. „Es hat sich bei ihr um eine gesunde junge Frau gehandelt“, sagt er über Carolin Wosnitza. Zum Tod habe der Sauerstoffmangel während der Operation geführt. „Es ist überhaupt keine andere Ursache denkbar“, sagt von Knobelsdorff. Der Herzstillstand sei eine Folge des Sauerstoffmangels gewesen. Zwar sei die 23-Jährige erfolgreich reanimiert worden, aber die Hirnschäden waren bereits so schwer, dass sie keine Überlebenschance mehr hatte.

Er bestätigt die schweren Fehler der Narkoseärztin, die im Strafverfahren bereits festgestellt worden waren. Die Anästhesistin hatte an einem Gerät den Alarm ausgeschaltet, der vor einer mangelnden Sauerstoffversorgung warnt.

Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer, Hermann Antony, gibt den Parteien Gelegenheit zur gütlichen Einigung. Bis zum 1. April sollen sie dem Gericht mitteilen, ob sie sich verständigen wollen. Wenn nicht, soll am 27. Mai eine Entscheidung verkündet werden.