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Aufgespießt Ein Bier namens "Beyoncé" ist verboten!

Prominente Spaßbremsen wie Beyoncé und Yoko Ono verklagen kreative Getränke-Erfinder und bekommen Recht.

Von Axel Ehrlich 15.12.2017, 00:01

New York l Manche Stars sind aber auch empfindlich. Wenn sich jemand auch nur in der ungefähren Nähe ihres Namens tummelt, schießen sie sofort mit großkalibriger juristischer Munition. Aktueller Fall: Eine kleine New Yorker Brauerei brachte ein Getränk namens „Bieryonce“ auf den Markt. Mäßig witziges Wortspiel. Popsängerin Beyonce fand es noch weniger lustig. Anwälte, Unterlassungserklärung. Brauereichefin Katarina Martinez, bis dahin glühender Beyonce-Fan, muss sich jetzt einen neuen Namen für das Gebräu ausdenken. Wie auch die polnischen Erfinder der Brause namens „John Lemon“. Yoko Ono, Witwe von John Lennon hatte den Namen gerichtlich verbieten lassen.

Aus all dem kann man nur lernen: Aufgepasst bei der Namenwahl. So könnte es heikel sein, sein Getränk oberlustig „Puh, dies ist aber lecker“ zu nennen. Hätte man ziemlich sicher gleich sämtliche Advokaten der DDR-Rentenrocker am Hals. In diesem Sinne auch keine gute Idee, auf die Dose Sardinen in Öl „Helene Fische“ zu drucken. Aber man könnte es ja mal drauf ankommen lassen.