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Aufgespießt Fußgehende aus dem Paralleluniversum

Wie unsere Sprache im Straßenverkehr auf der Strecke bleibt

Von Axel Ehrlich 14.01.2021, 00:01

Magdeburg l Gerade in der Volksstimme das Wort „Fußgehende“ gelesen. Allen Ernstes, Fußgehende. Verwendet von einem Bauplanungsbüro. In dem Zusammenhang herausgefunden, dass die Straßenverkehrsordnung seit einer Novelle von 2013 ganz offiziell mit so Begriffen operiert. Auch Radfahrende oder Ampelmenschen gibt es da. Ein komplettes Paralleluniversum voll von Tuenden.

A propos: Da tun sich Fragen auf. Wenn ein Fußgehender plötzlich vor einem roten Ampelmenschen stehenbleibt, ist er ja im Wortsinn schlagartig kein Fußgehender mehr. Wie bezeichnet man dieses Wesen korrekt? Fuß- oder Herumstehender? Wenn später der Vorgang des Fußgehens spontan unterbrochen wird, um (ja, irgendwann nach dem Lockdown) im Straßencafé sitzend einen Espresso zu trinken – wie darf man ihn oder sie dann nennen? Darauf gibt die StVO keine Antwort.

Das Politierende, das dem demnächst Autofahrenden gerade wegen Falschparkens einen Zettel an die Scheibe klemmt, weiß es vermutlich auch nicht. Oder haben Sie eine Idee, liebe Lesende?