1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Gesetz gegen Clowns, Radfahrer und Haie

Aufgespießt Gesetz gegen Clowns, Radfahrer und Haie

Das Verhüllungsverbot verwirrt Österreich.

Von Axel Ehrlich 10.10.2017, 01:01

Wien l Seit Kurzem gilt in Österreich ein allgemeines Verhüllungsverbot. Was davon zu halten ist – darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Wie es gehandhabt wird, irritiert nicht nur die Polizisten, die das Verbot umsetzen sollen. Auch harmlose Radfahrer, Clowns oder Werbemaskottchen, die plötzlich großen Ärger und, wenn es dumm kommt, bis zu 150 Euro Bußgeld am Hals haben.

So stoppten die Ordnungshüter eine Radlerin, die sich wegen der Kälte ihren Schal vor den Mund gebunden hatte. Auch Musiker in der Einkaufszone, die schon seit Jahren hier mit Tiermasken auftreten, wurden verwarnt. Ebenso Clowns, die vor dem Parlament für irgendetwas demonstrierten. Ein wandelnder Haifisch, der für einen Wiener Computerladen warb, musste seine Verkleidung an Ort und Stelle ablegen, kassierte eine Strafanzeige.

Für die bevorstehenden Halloween-Kostümierungen wurde jetzt wegen allgemeiner Verwirrung flugs eine Ausnahmeregelung nachgeschoben: Verhüllen vorübergehend erlaubt. Ob das dann auch für frierende Radler gilt, weiß niemand.