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Aufgespießt Teures Foto aus dem Knast

Ein Foto könnte einen Praktikanten teuer zu stehen kommen. Er hatte eine ganz spezielle Großaufnahme in einem Gefängnis gemacht.

Von Siegfried Denzel 06.03.2021, 00:00
ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Justizvollzugsbeamter schließt am 15.09.2010 in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg eine Gittertür ab. Vier frühere Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre. Das Landgericht Karlsruhe sprach den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern am Dienstag (24.04.2012) insgesamt 240 000 Euro Schadensersatz zu. In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Das Urteil könnte beispielhaft sein für Dutzende anderer Fälle. Foto: Patrick Seeger dpa/lsw +++ dpa-Bildfunk +++
ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Justizvollzugsbeamter schließt am 15.09.2010 in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg eine Gittertür ab. Vier frühere Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre. Das Landgericht Karlsruhe sprach den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern am Dienstag (24.04.2012) insgesamt 240 000 Euro Schadensersatz zu. In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Das Urteil könnte beispielhaft sein für Dutzende anderer Fälle. Foto: Patrick Seeger dpa/lsw +++ dpa-Bildfunk +++ dpa

Großbeeren l War's das verführerische Gefühl von Macht? Von der Freiheit, selbige den Bewohnern mit einer einzigen Handbewegung nehmen zu können? Jedenfalls hat sich ein Praktikant im brandenburgischen Großbeeren die Freiheit genommen, sein Handy zu zücken, ein Foto zu schießen und via Whatsapp zu verschicken.
Das könnte ihn teuer zu stehen kommen - nämlich ziemlich genau 50.000 Euro, wie von einer großen Boulevardzeitung befragte Schlüsseldienstler ausgerechnet haben. Dabei geht's im konkreten Falle nicht einmal um Schmerzensgeld, weil er vielleicht Häftlinge gegen ihren Willen abgelichtet hat. Nein, er hat sozusagen das Allerheiligste in Großaufnahme fotografiert, das es in einem Gefängnis geben kann: einen Generalschlüssel für alle Zellen- und Durchgangstüren.
Und das bedeutet: Feinmotorisch begabte Zeitgenossen könnten mit Hilfe des Fotos Generalschlüssel nachbauen und in Großbeeren den Tag der offenen Gefängnistüren ausrufen. Also ließ der Gefängnisdirektor alle 600 Knast-Schlösser austauschen. Kleines Glück für den Praktikanten: Er wurde nicht etwa ein- sondern ausgesperrt und mit Hausverbot belegt.