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Aufgespießt Vorsicht, marodierendes Gebüsch!

Kann man ein Gebüsch anzeigen? Diese Frage stellten sich jetzt die Beamten der Polizei im bayrischen Füssen.

Von Axel Ehrlich 19.02.2020, 00:01

München/Füssen l Seit Tagen beschwerten sich Spaziergänger über einen marodierenden Strauch in der Fußgängerzone, der jedesmal ganz plötzlich hinter einer Ecke hervorsprang. Eigentlich ist es auch kein echter Strauch, sondern ein als Gestrüpp verkleideter Mann. Ein total lustiger Spaßvogel, der einen uralten „Versteckte Kamera“-Sketch nachspielt und das Filmchen dann auf Youtube hochlädt. Und damit möglicherweise die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten Passanten verletzt.

Was die Frage vom Textanfang betrifft – die Antwort lautet glasklar: Jein! Die Polizisten beließen es vorerst jedenfalls bei einer Ermahnung – für eine Anzeige war der Delinquent offenbar doch irgendwie zu – pflanzlich.

Möglich, dass sich einer der Gefilmten an der Aktion stört und den Witzbold anzeigt. Dann hat der schlechte Karten. Das Argument „Ich bin doch nur ein harmloses Gebüsch“ hatte bei Gericht bislang jedenfalls selten Erfolg.