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Baumfällung Streit um drei Birken beschäftigt BGH

Ein Nachbarschaftsstreit um drei große Birken an der Grenze zweier Grundstücke hat es bis zum Bundesgerichtshof geschafft.

05.07.2019, 23:01

Karlsruhe (dpa) l Kann ein Nachbar das Fällen von drei Birken verlangen, weil er sich an herabfallenden Pflanzenteilen stört? Im Fall aus dem baden-württembergischen Heimsheim (Enzkreis), den der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag verhandelte, stehen die Bäume nach dem Landesrecht weit genug von der Grundstücksgrenze entfernt. Die Vorsitzende Richterin des zuständigen V. Zivilsenats, Christina Stresemann, sagte, es komme darauf an, ob der Grundstückseigentümer für das Geschehen verantwortlich sei. Nur dann könne er als "Störer" in Haftung genommen werden. Dabei gehe es auch um die Frage, ob das Grundstück ordnungsmäßig bewirtschaftet wird.

Dem Anwalt der Kläger, der argumentierte, man müsse die Intensität für eine Beurteilung berücksichtigen, hielt Stresemann entgegen, darauf komme es nicht an. Birken seien in dieser Hinsicht wohl lästig. Aber: "Es geht nicht nach Gefühl und Wellenschlag".

Das Amtsgericht Maulbronn hatte die Klage des Nachbarn auf Beseitigung der etwa 18 Meter hohen und gesunden Bäume abgewiesen, das Landgericht Karlsruhe in der Berufung dem Kläger jedoch Recht gegeben. Der Anwalt der beklagten Birkenbesitzer sagte, die Bäume seien schon groß gewesen, als das Nachbargrundstück bebaut wurde. Das Urteil soll am 20. September verkündet werden. (Az: V ZR 218/18).