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Elektro-Tretroller Vom Spielzeug zum Verkehrsmittel

Elektro-Tretroller werden bald bald zugelassen - aber das ist an vielen Auflagen geknüpft. Kinder dürfen dann nicht mehr fahren.

27.10.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Nur mit einem leisen Surren rollen sie über Wege und Straßen, oft mit überraschend starker Beschleunigung. Fahrräder, Autos und inzwischen auch Motorroller mit Elektroantrieb finden zunehmend ihren Platz im Verkehr. Nach langer Vorbereitung darf in Kürze ein weiteres E-Fahrzeug offiziell auf die Straße: der altbekannte Tretroller in modernem Gewand mit Elektromotor und Akku, auch E-Scooter oder Kick-Scooter genannt. Eine entsprechende „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ komme „Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019“, kündigte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums an.

Zwar sieht man die Elek­tro-Tretroller und ihre Fahrer schon länger durch Parks oder auf Radwegen herumflitzen. Ebenso wie Skateboards mit Elektromotor und Hoverboards mit zwei seitlichen Rädern. Erlaubt sind sie bisher alle nicht. Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung. Beides fehlte.

So beschlagnahmte allein die Berliner Polizei in diesem Jahr bislang mehr als 60 der Elektrofahrzeuge. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die 70 Euro kostet.

Die geplante Erlaubnis soll nun nur für die Elektro-Tretroller gelten. Sie dürfen künftig mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Radwegen fahren. Gibt es keinen, müssen sie auf die Straße ausweichen. Sie müssen ausgestattet sein mit einer „Lenk- oder Haltestange“, „zwei voneinander unabhängigen Bremsen“, Blinkern und „einer helltönenden Glocke“. So steht es in der Verordnung.

Die kleinen Roller brauchen außerdem eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller, Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.

Der TÜV begrüßte die neue Regelung zwar grundsätzlich, monierte aber die geforderte Versicherungspflicht. Rechtlich würden die E-Tretroller Kraftfahrzeugen gleichgestellt und wären deswegen im öffentlichen Personennahverkehr verboten.