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Gerichtsurteil Kurioser Mietstreit um abgerissene Wände

Die Wohnung liegt nach einer übereilten Sanierung in Trümmern? Laut einem Gerichtsurteil muss die Vermieterin das jetzt rückgängig machen.

07.05.2020, 12:46

Köln (dpa) l Als die Mieter zurück in ihre Wohnung kamen, waren Dach und Wände abgerissen: Nun muss die Vermieterin ihre übereilte Sanierung rückgängig machen. Das entschied das Kölner Amtsgericht in dem kuriosen Mietstreit am Donnerstag und gab damit dem Antrag der Kläger statt.

Anfang Januar hatten sich Handwerker Zutritt zu der verschlossenen Dachgeschosswohnung in Köln verschafft und mit umfassenden Sanierungsmaßnahmen begonnen – obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch bewohnt war.

Als das Mieterpaar nach Hause kam, traute es seinen Augen nicht. Die Wohnung glich einem Trümmerfeld. "Die Fenster waren weg, das Dach abmontiert, die Innenwände eingerissen, unsere Möbel lagen unter Schutt", sagte die 42 Jahre alte Mieterin am Rande des Zivilprozesses.

In der mündlichen Verhandlung vor einer Woche hatten die Kläger von einer "kalten Räumung" gesprochen. Die Vermieterin dagegen – eine Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht – behauptete, es habe sich um eine "abgesprochene Sanierung" gehandelt. Das Gerichtsverfahren gegen sie sei "reine Schikane".

Das Gericht tendierte bereits in der Verhandlung zur Rechtsauffassung der Kläger. "Wenn eine Wohnung abgeschlossen ist, tut der Wohnungseigentümer kund, dass er nicht möchte, dass jemand reingeht", hatte der Vorsitzende Richter gesagt.

Am Freitag entschied der Zivilrichter, dass die Vermieterin die Bewohnbarkeit der Wohnung für das Mieterpaar wiederherzustellen habe. "Insbesondere durch die Wiederherstellung der Decke, der Außenwände einschließlich der Fenster sowie der Innenwände", hieß es im Beschluss in dem einstweiligen Verfügungsverfahren. Außerdem dürfe die Vermieterin die Wohnung nicht weitervermieten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.