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Kriminalität Raser muss drei Jahre ins Gefängnis

Ein 29 Jahre alter Innenstadt-Raser ist wegen der Tötung eines Fußgängers in Mönchengladbach zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

18.12.2018, 23:01

Mönchengladbach (dpa) l Ein Raser hatte einen 38-jährigen Passanten mit seinem Wagen bei weit überhöhter Geschwindigkeit erfasst. Das Landgericht Mönchengladbach sprach ihn gestern der fahrlässigen Tötung schuldig und ging beim Strafmaß über die Forderung des Staatsanwalts hinaus. Ein 26 Jahre alter Autofahrer wurde wegen Unfallflucht zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Laut Augenzeugen war ein illegales Rennen im Gange, als es zu dem Unfall kam. Ein Autofahrer habe den anderen abgedrängt, der sei auf die Gegenfahrbahn ausgewichen. Dann kam der Fußgänger in die Quere. Doch das Gericht sah dies anders: Der 29-Jährige habe sich möglicherweise zu einem illegalen Rennen herausgefordert und angestachelt gefühlt, führte der Vorsitzende Richter aus. Entsprechend rücksichtslos sei er durch die Stadt gerast.

Eine Verabredung und eine Aufforderung zu einem Rennen habe man aber nicht feststellen können.

Erlaubt war an der Stelle Tempo 40, Sachverständige errechneten eine Geschwindigkeit beim Aufprall von 80 Stundenkilometern. Der 29-Jährige hatte noch gebremst, dürfte über 90 km/h schnell gewesen sein. Auf dem Beifahrersitz stieß der Bruder noch einen Warnruf aus: „Fußgänger!“ Zu spät. Der 38-Jährige hatte keine Chance, starb noch am Unfallort an seinen schweren Kopfverletzungen. Der 29-Jährige aus Schwalmtal stellte sich nach dem Unfall der Polizei. Er gestand, viel zu schnell gewesen zu sein, bestritt aber, sich ein Rennen geliefert zu haben.

Nach dem Unfall waren die Strafen für illegale Autorennen verschärft worden. Wird dabei jemand schwer verletzt oder getötet, drohen den Verursachern jetzt bis zu zehn Jahre Haft. Schon der Versuch eines Rennens ist inzwischen strafbar.