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Mordprozess Gutachter-Streit um Misshandlungen in Höxter

Ein neues Gutachten im Mordprozess zu den tödlichen Misshandlungen von Susanne F. widerspricht einer vorangegangenen Einschätzung.

27.02.2018, 15:39

Paderborn (dpa) l Im Mordprozess um die tödlichen Misshandlungen im "Horrorhaus" von Höxter droht ein Gutachter-Streit. Die Uniklinik Münster kam in dem Prozess vor dem Landgericht Paderborn am Dienstag zu dem Schluss, dass der Tod der 41-Jährigen Susanne F. noch zu verhindern gewesen wäre, wenn die beiden Angeklagten die Frau rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht hätten. Dagegen kam ein erstes Gutachten der Uni Göttingen zu dem Schluss, dass die Frau auch dann gestorben wäre, wenn sie rechtzeitig behandelt worden wäre.
Susanne F. war in dem Haus des angeklagten Paares in Höxter-Bosseborn schwer misshandelt wurde. Die beiden Angeklagten hatten noch versucht, die geschwächte Frau zurück in ihre Wohnung nach Bad Gandersheim zu bringen, wegen einer Autopanne war das Duo aber aufgeflogen.
Oberstaatsanwalt Ralf Meyer hatte die zusätzliche Bewertung der Todesumstände in Auftrag gegeben. Jetzt muss das Gericht bei einer Befragung der beiden Gutachter klären, ob der Tod von Susanne F. als versuchter oder vollendeter Mord zu werten ist. Die Leiche des zweiten Opfers wurde nie gefunden. Anika W. (33) wurde nach Aussage der Angeklagten zerstückelt und nach und nach verbrannt.
Über Jahre hinweg soll ein Paar mehrere Frauen aus Niedersachsen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Der 48-Jährige und die 49-Jährige sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt.