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Oberlandesgericht Klage gegen Kuhglocken zurückgewiesen

Ein Paar aus Bayern hatten gegen den Lärm von Kuhglocken geklagt. Das Oberlandesgericht wies die Klage zurück.

10.04.2019, 11:05

München (dpa) l Urteil im erbitterten Kuhglocken-Streit: Das tierische Geläute im oberbayerischen Holzkirchen darf weitergehen. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies am Mittwoch,, 10. April 2019, die Klage eines Anwohners zurück.

Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar in dem Ort von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Geläutes erreichen. Der Ehemann und später auch seine Ehefrau scheiterten in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II. Der Mann zog nun in die zweite Instanz vor das OLG – und verlor erneut.