1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Mörder von Mireille älter als gedacht?

Prozess in Flensburg Mörder von Mireille älter als gedacht?

Die 17-jährige Mireille wurde in Flensburg erstochen. Nun hat der Mordprozess gegen einen gebürtigen Afghanen begonnen.

04.09.2018, 23:01

Flensburg (dpa) l Die Gutachterin legt sich fest: Der Mann, der die 17-jährige Mireille in Flensburg mit mehr als einem Dutzend Messerstichen getötet haben soll, ist älter als 18 Jahre. Mindestens 21, wahrscheinlich sogar 29. Dass der Angeklagte zur Tatzeit im März dieses Jahres erst 18 Jahre alt gewesen sei, könne aus rechtsmedizinischer Sicht nicht stimmen, sagt die Sachverständige am ersten Tag des Mordprozesses gegen den afghanischen Flüchtling.

Die Gutachterin stützt ihre Analyse auf verschiedene Untersuchungen, darunter Röntgenbilder der Hand und radiologische Schichtbildaufnahmen von Gebiss und Schlüsselbein. Ein weiterer Sachverständiger, der ein radiologisches Gutachten erstellt hatte, erscheint am Dienstag nicht. Bis zum Ende des Verhandlungstages bleibt unklar, ob er die Ladung erhalten hat. Der Experte soll nun an einem anderen Prozesstag gehört werden.

Die Gutachten waren im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben worden, nachdem im Laufe der Ermittlungen widersprüchliche Aussagen zum Alter des Angeklagten aufgetaucht waren. Der Angeklagte schweigt zu Prozessbeginn. Nur seinen vom Vorsitzenden Richter vorgelesenen Namen und das Geburtsdatum Sommer 1999 bestätigt er. Doch genau daran gibt es Zweifel. Das Alter ist wichtig für die Frage, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann oder nicht.

In diesem Fall wäre eine andere Kammer des Landgerichts zuständig. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe wegen Mordes in der Regel zehn Jahre.

Der Angeklagte, ein nicht rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber, soll die junge Deutsche am 12. März laut Staatsanwaltschaft in deren Wohnung aus Eifersucht ermordet haben, weil sie eine andere Beziehung eingegangen sei. Die Hinwendung zu ihrem neuen Partner und die damit einhergehende, von ihm unabhängige Lebensgestaltung habe der Angeklagte nicht akzeptieren wollen.

Der mutmaßliche Täter und das Opfer standen seit Jahren unter der Obhut des Jugendamts Flensburg – das Mädchen wegen ihrer schwierigen Familiensituation, der Afghane, weil er 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen war. Der Fall hatte weit über Flensburg hinaus für Entsetzen und Trauer gesorgt – weil das Opfer so jung war und wegen der Ähnlichkeiten mit der Bluttat von Kandel wenige Monate zuvor.

In der pfälzischen Kleinstadt starb Ende Dezember 2017 die 15-jährige Mia, nachdem ihr Ex-Freund – ebenfalls ein vermutlich afghanischer Flüchtling – mit einem Messer zugestochen hatte. Dieser Täter wurde am Montag in Landau/Pfalz wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Auch hier hatte sich zuvor die Altersfrage gestellt.

Anders als in Kandel, wo rechtspopulistische Gruppen die Tat zum Anlass nahmen und nehmen, um regelmäßig gegen die Asylpolitik der Bundesregierung zu protestieren, bleibt es in Flensburg ruhig. Auch der Prozessauftakt läuft störungsfrei: keine Plakate, keine Störer, keine Demonstrationen. Die Sicherheitskontrollen am Eingang des Landgerichts sind nicht verstärkt worden. Abgesehen von zahlreichen Medienvertretern sind kaum Zuschauer im Saal.

Der Verteidiger des Afghanen äußert indes Kritik an dem vorgestellten Gutachten. Er sagt, es gebe verschiedene Auffassungen darüber, ob wissenschaftlich fundiert eine Aussage über das Alter getroffen werden könne. Im Zweifel, also wenn es wie hier unterschiedliche Altersangaben gebe, müsse das Gericht eigentlich seine Zuständigkeit verneinen und den Fall an die Jugendkammer abgeben. Die Kammer verhandelt jedoch erst einmal weiter. Am 13. September wird der Prozess fortgesetzt.