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Urteil Gegenseitige Verpflichtung

Beamte dürfen nicht streiken. Das wurde jetzt durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch einmal bestätigt.

Von Axel Ehrlich 12.06.2018, 21:10

Der Beamten-Alltag ist gewiss nicht das Paradies, für das ihn viele noch halten. Aber nach wie vor hat das Beamten-Dasein eine Reihe handfester Vorteile im Vergleich zur freien Wirtschaft. Namentlich das hohe Maß an Sicherheit. Unkündbarkeit, automatisch steigendes Einkommen, solide Altersversorgung, die komplett vom Dienstgeber finanziert wird. Deshalb hört man auch extrem selten, dass sich jemand gegen seine Verbeamtung wehrt oder diesen Status verlassen will.
Wer Beamter wird, geht einen Deal ein: Dienstgeber sorgt für die beschriebene Sicherheit, das so genannte Alimentationsprinzip. Im Gegenzug unterwirft sich Beamter der Treuepflicht, die selbstverständlich auch ein Streikverbot beinhaltet.
Ganz klar: Diese gegenseitige Abhängigkeit ist ausdrücklich gewollt, im Grundgesetz festgeschrieben und entsprechend nicht verhandelbar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht das noch einmal sehr deutlich.