Urteil Gegenseitige Verpflichtung
Beamte dürfen nicht streiken. Das wurde jetzt durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch einmal bestätigt.
Der Beamten-Alltag ist gewiss nicht das Paradies, für das ihn viele noch halten. Aber nach wie vor hat das Beamten-Dasein eine Reihe handfester Vorteile im Vergleich zur freien Wirtschaft. Namentlich das hohe Maß an Sicherheit. Unkündbarkeit, automatisch steigendes Einkommen, solide Altersversorgung, die komplett vom Dienstgeber finanziert wird. Deshalb hört man auch extrem selten, dass sich jemand gegen seine Verbeamtung wehrt oder diesen Status verlassen will.