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Verfahren Tatjana Gsell wieder vor Gericht

Schönheitschirurg Franz Gsell kommt beim Raubüberfall ums Leben. Was Witwe Tatjana damit zu tun hat, muss nun erneut das Gericht klären.

02.07.2019, 23:01

Nürnberg (dpa) l Der Fall des bei einem Raubüberfall in seiner Villa getöteten Schönheitschirurgen Franz Gsell hat jahrelang die Justiz beschäftigt – und bekommt jetzt eine Fortsetzung. Das Verfahren gegen die Witwe des Nürnberger Arztes, Tatjana Gsell, werde in Bezug auf ihre Verurteilung wegen versuchten Versicherungsmissbrauchs und Vortäuschens einer Straftat wieder aufgenommen, teilte das Oberlandesgericht Nürnberg am Dienstag mit. Bestand habe dagegen die Verurteilung Gsells zu einem Jahr auf Bewährung wegen versuchten Betruges.

Tatjana Gsell war 2004 nach dem Tod ihres Mann insgesamt zu 16 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Anfangs wurde sie auch verdächtigt, etwas mit dem Raubüberfall auf ihren Ehemann zu tun gehabt zu haben. Ihr Mann Franz Gsell (76) war am 5. Januar 2003 in seiner Wohnung geknebelt und gefesselt worden. Er starb wenig später an den Folgen. Die Ermittler gingen zunächst davon aus, dass der Überfall nur vorgetäuscht war. Sie hegten den Verdacht, dass beabsichtigt war, den 100.000 Euro teuren Mercedes Typ SL 500, welcher Tatjana Gsell gehörte, an eine Belgrader Autoschieberbande zu verkaufen, um ihn dann als gestohlen zu melden und die Versicherungssumme zu kassieren.

Gsell meldete damals auch weitere Gegenstände, darunter eine 16.000 Euro teure Uhr, zu Unrecht bei der Hausratversicherung als gestohlen. Grund sollen Geldprobleme gewesen sein. Für die Ermordung Gsells wurden später aufgrund übereinstimmender DNA-Spuren zwei Rumänen überführt. 2014 wurden die Männer wegen besonders schweren Raubes mit Todesfolge zu jeweils elf Jahren Gefängnis verurteilt.

Tatjana Gsell und ein weiterer wegen des versuchten Versicherungsbetrugs mitverurteilter Mann widerriefen daraufhin ihre Geständnisse, an der Autoverschiebung beteiligt gewesen zu sein – mit der Begründung, sie hätten den versuchten Versicherungsmissbrauch als Schutzbehauptung zugegeben, um nicht für den Tod von Franz Gsell belangt zu werden.

Jetzt gab das Oberlandesgericht Nürnberg einem Wiederaufaufnahmeantrag Gsells teilweise statt und verwies das Verfahren an das Amtsgericht Fürth zurück. Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob Tatjana Gsell den Überfall auf ihren Mann inszeniert hat, um mit dieser vorgetäuschten Straftat die Autoverschiebung zu ermöglichen.

Auch ein dritter damals Verurteilter, ein ehemaliger Staatsanwalt und Jugendfreund Gsells, hatte sein Geständnis widerrufen. Nach Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war der Jurist an der missglückten Übergabe des Autos beteiligt. Die Kammer verurteilte ihn deshalb 2005 ebenfalls wegen versuchten Versicherungsmissbrauchs zu acht Monaten auf Bewährung. Anders als bei Tatjana Gsell wurde seine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Wiederaufnahmeantrags vom Oberlandesgericht Nürnberg verworfen.