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Kartellamt Kater nach Millionenrausch

Für ihr Pils und Hefeweizen haben die Bierfreunde offenbar jahrelang zu viel bezahlt. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen.

Von Rolf Schraa 09.05.2016, 23:01

Bonn (dpa) l Die illegalen Absprachen bei Premium-Pils und -Weizen brachten dem Handel viel Geld – nun folgt dem Millionenrausch ein heftiger Kater: Mehr als 90 Millionen Euro Buße verlangt das Bundeskartellamt von großen deutschen Supermarktketten, weil sie jahrelang mit verbotener „Preispflege“ die Ladenpreise für „Beck‘s“, „Franziskaner“ und „Hasseröder“ künstlich hochgehalten haben. Fast alle Großen sind dabei, nur Rewe kommt glimpflich und ohne Bußgeld davon, weil die Handelskette kräftig an der Aufklärung mitgewirkt hat.

Es geht um hochpreisige Markenbiere der weltgrößten Brauerei Anheuser Busch. Auf einem seit Jahren schrumpfenden Markt stehen die Preise für solche Qualitätsprodukte besonders unter Druck. Die Großbrauerei musste dagegen versuchen, ihre Marken vor „Kampfpreisen“ und Ramschangeboten unterhalb der 10-Euro-Schmerzgrenze für den Kasten zu schützen. Das tat sie – nach Überzeugung des Kartellamtes aber mit Verstößen gegen das deutsche Recht.

Von 2006 bis Februar 2009 hat Anheuser Busch den Ermittlungen zufolge hinter verschlossenen Türen Klartext mit den großen Supermarktketten geredet: Ihr lasst den Preis nicht abstürzen, dafür bekommt ihr von uns Rabatte und Rückvergütungen. Einzelne Supermarktketten haben demnach sogar aktiv die Großbrauerei aufgefordert, Preissenkungen bei der Konkurrenz zu verhindern. „Systematische Preisbindungspraktiken“ zu Lasten der Endverbraucher nennt Kartellamtschef Andreas Mundt das Kartell, das so entstand.

Infografik: Entwicklung der Bierpreise in Deutschland | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista, Referenz

Es war ein besonders schlagkräftiges „vertikales“ Kartell – ein Kartell mit illegalen Verabredungen zwischen industriellem Produzenten und dem Handel – nicht unter Gleichen, also etwa unter verschiedenen Brauereien. Ein solches horizontales Kartell zwischen Brauereien gab es teilweise parallel zusätzlich auch noch. Es ist bereits Anfang 2014 vom Kartellamt aufgedeckt und mit fast 340 Millionen Euro Strafe belegt worden.

Hintergrund ist der immer weiter nachlassende Bierdurst der Deutschen. Der Bierabsatz in Deutschland stürzte von rund 108 Millionen Hektoliter 2001 auf zuletzt knapp 96 Millionen Hektoliter (2015).

Im Handel ballen viele Unternehmen die Faust in der Tasche – fast alle haben auf Widerstand verzichtet und einvernehmliche Regelungen mit der Behörde getroffen. Preisvorgaben von Herstellern für den Endhandel sind nämlich in Deutschland seit den 1970er Jahren strikt verboten. Andererseits: Natürlich verhandelt die Industrie mit dem Handel über dessen Einkaufspreise. Wenn Einkäufer dabei auf Mindestmargen pochen, ist man nach Überzeugung von Kritikern sehr schnell in einer Grauzone, in der eben doch mit dem möglichen oder tatsächlichen Endverkaufspreis hantiert wird.

Die Drogeriekette Rossmann, die eine Millionenbuße wegen des Vorwurfs illegaler Absprachen für Kaffeepreise zahlen soll, wehrt sich gegen die Bonner Behörde. Sie zieht vor das OLG Düsseldorf. Dort hat das Kartellamt Ende 2015 ein Verfahren um vermeintlich widerrechtliche Rabatte für den Lebensmittelhändler Edeka verloren.