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Sanktionen Jobcenter greifen härter durch

Die einen versäumen Termine, andere brechen ihre Fortbildung ab. 2015 mussten Hartz-IV-Empfänger dafür erhebliche Kürzungen hinnehmen.

10.05.2016, 23:01

Halle l Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Halle haben die Jobcenter in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 44861 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen. Das waren 524 mehr als im Vorjahr. Dabei mussten die Betroffenen mit einer durchschnittlichen Leitungskürzung von monatlich 110 Euro leben.

Konsequenzen kommen auf die Empfänger unter anderem zu, wenn sie einen Job, eine Ausbildung oder Fortbildung nicht antreten oder sie vorzeitig abbrechen. Kürzungen drohen zudem, wenn sie Termine beim Jobcenter oder beim ärztlichen Dienst wiederholt unentschuldigt versäumen. Häufigster Grund für Sanktionen sind nach Angaben der BA Terminversäumnisse, sie waren im vergangenen Jahr in 75 Prozent der Fälle ausschlaggebend.

BA-Regionalchef Kay Senius betont allerdings, dass nur ein kleiner Teil der rund 194  000 Leistungsempfänger in Sachsen-Anhalt tatsächlich von Sanktionen betroffen ist. „Mehr als 95 Prozent unserer Kunden halten sich an die Regeln und sind von Sanktionen nicht betroffen“, betont er. Das heißt auch: Es sind einige wenige, die sich im Laufe des Jahres gleich mehrfach Ärger mit den Jobcentern einhandeln. Im Jahr 2015 mussten pro Monat im Schnitt 5800 Empfänger mit mindestens einer Leistungskürzung zurechtkommen.

Die Sanktionen, die ausgesprochen werden, gelten in der Regel begrenzt für einen bestimmten Zeitraum. Wer etwa mehrfach unentschuldigt Termine beim Jobcenter versäumt, erhält über drei Monate eine Leistungskürzung von zehn Prozent.

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Bundesweit ist die Zahl der Strafen im vergangenen Jahr leicht auf 980000 gesunken. Im Jahresdurchschnitt waren von den insgesamt 4,2 Millionen Hartz-IV-Empfängern 138720 mit mindestens einer Sanktion belegt, etwa 10000 weniger als im Jahr davor. Durch die Ahndung von Fehlverhalten spart der Staat jährlich Millionen-Beträge ein. Allein in Sachsen-Anhalt konnte die Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr rund 7,68 Millionen Euro einbehalten. Bundesweit kamen 170 Millionen Euro zusammen, die von der BA nicht ausgezahlt wurden.

Die Opposition im Bundestag sieht das kritisch. Linke-Politikerin Sabine Zimmermann erklärte jüngst, die Sanktionen seien verfassungswidrig und gehörten abgeschafft, sie würden gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen.

BA-Regionalchef Kay Senius erklärt, dass die Jobcenter lediglich das umsetzen würden, was der Gesetzgeber vorschreibe. Er betont auch, dass Jobcenter die Sanktionen nicht willkürlich verhängen würden. „Prinzipiell geht jeder Sanktion eine Anhörung voraus, dem betroffenen Kunden wird die Möglichkeit der Äußerung eingeräumt.“