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Atommüll Einigung über die Entsorgung

Bundesregierung und Energiekonzerne haben sich auf einen milliardenschweren Pakt verständigt.

09.03.2017, 23:01

Berlin (dpa) l Auf den letzten Metern war es eine geheime Kommandosache. Am Mittwoch saßen Spitzenbeamte verschiedener Ministerien mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) zusammen, um den Deckel auf den Atomdeal zu machen. Zuletzt hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei der finalen Einigung mit den Stromkonzernen über die Verteilung der finanziellen Lasten des Atom-Abschieds gebremst. Nun gab er offensichtlich seinen Widerstand auf.

1. Worum geht es in dem Atom-Entsorgungspakt?

Das von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossene Gesetz regelt, dass die Konzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW insgesamt etwa 23,55 Milliarden Euro an einen Staatsfonds überweisen. Der Fonds soll die Zwischen- und Endlagerung des Nuklearmülls managen, die Unternehmen können sich von der Haftung „freikaufen“. Für Stilllegung und Abriss der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des Mülls bleiben sie aber verantwortlich. Die Verursacher sollen sich nicht aus der Verantwortung stehlen können. Gleichzeitig sollen das „Überleben“ der Konzerne gesichert und Risiken für die Steuerzahler minimiert werden.

2. Was soll mit dem Gesetzespaket erreicht werden?

Spätestens Ende 2022 werden alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet – doch der Atommüll strahlt oft noch Jahrzehnte weiter. Die Kosten für dessen Entsorgung sollen die Betreiber der Atomkraftwerke zahlen, die lange Zeit üppige Gewinne mit ihren Meilern erwirtschaftet haben. Eon, RWE, EnBW und Vattenfall haben aber inzwischen wegen der Energiewende und des Ökostrom-Vormarschs mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Eon und RWE haben an der Börse schwer gelitten. Der Pakt soll die Finanzierung des Atomausstiegs sichern – auch im Fall möglicher Konzernpleiten.

3. Was kosten Stilllegung und Atommüll-Lagerung?

Die von der Bundesregierung eingesetzte überparteiliche Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstieges (KFK) hatte Schätzungen von mindestens rund 48 Milliarden Euro unterstellt – berechnet allerdings zu Preisen von 2014. Das dürfte sich noch ändern. Ein Szenario kam bis 2099 auf Gesamtkosten – mit Inflation und steigenden Anteilen – von fast 170 Milliarden Euro.

4. Haben die Atomkonzerne selbst ausreichend Vorsorge getroffen?

Sie haben Rückstellungen gebildet, um Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können. Zu dieser Absicherung sind sie verpflichtet. Bis Ende 2014 waren mehr als 38 Milliarden Euro für Abriss und Entsorgung beiseitegelegt worden. Wegen der niedrigen Zinsen mussten die Unternehmen diese Summe erhöhen – bis Ende 2015 auf knapp 40,1 Milliarden Euro. Das Geld liegt nicht auf Konten, sondern steckt in Anlagen, Vermögen und Beteiligungen. Wegen des Zinsrisikos könnten die Langfrist-Verpflichtungen auf bis zu 70 Milliarden Euro steigen.

5. Was ist mit den Klagen der Konzerne gegen den Atomausstieg?

Die Konzerne hatten 2016 angekündigt, ein Bündel von Klagen gegen den Staat fallen zu lassen. Die große Koalition und die Grünen pochten darauf, dass auch die restlichen Klagen zurückgezogen werden. Das ist nun nicht der Fall. Die Unternehmen wollen weiter gegen Schäubles ausgelaufene Brennelemente-Steuer klagen – es geht um fast 6,3 Milliarden Euro, die der Bund zwischen 2011 und 2016 kassierte. Ein weiteres finanzielles Risiko für die Steuerzahler ist das Schadenersatz-Verfahren, das der schwedische Staatskonzern Vattenfall vor einem internationalen Schiedsgericht in den USA betreibt. Vattenfall will von Deutschland etwa 4,7 Milliarden Euro an Entschädigung. Die Schweden fühlen sich enteignet, weil ihre deutschen Meiler Krümmel und Brunsbüttel nach der Reaktor-Katastrophe im japanischen Fukushima im Frühjahr 2011 abgeschaltet worden waren.

6. Was sagte das Bundesverfassungsgericht zu den Klagen der Konzerne?

Anfang Dezember 2016 verkündete Karlsruhe sein mit Spannung erwartetes Urteil. Von einer Enteignung sprachen die Richter nicht. Im Wesentlichen wurde der nach Fukushima von der Politik eingeleitete rasche Atomausstieg bestätigt. Das höchste deutsche Gericht billigte den Konzernen aber eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen in ihre dichtgemachten Kraftwerke sowie teilweise für entgangene Stromverkäufe zu. Bis zum 30. Juni 2018 hat der Gesetzgeber Zeit zu regeln, wie der Ausgleich genau aussehen soll.