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Beschwerden Rechte der Postkunden sollen gestärkt werden

Beschwerden über verlorene oder verspätete Post- und Paketzustellungen nehmen zu. Das Wirtschaftsministerium zieht nun Konsequenzen.

01.08.2019, 23:01

Berlin (dpa) l Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mit einer Reform des Postgesetzes die Rechte von Verbrauchern stärken. Geplant sind zum Beispiel effektivere Beschwerdeverfahren, etwa wenn Briefe oder Pakete nicht zugestellt werden. Im Briefmarkt soll es mehr Wettbewerb geben. Das sehen Eckpunkte für eine Überarbeitung des Postgesetzes vor, die das Ministerium am Donnerstag vorlegte.

Außerdem soll die Bundesnetzagentur mehr Befugnisse erhalten. Die Teilnahme an Schlichtungsverfahren soll verbindlich werden, dies zielt vor allem auf die Deutsche Post. Bei Verstößen gegen Qualitätsvorgaben sollen Bußgelder drohen.

Das Wirtschaftsministerium prüft auch, ob die Post künftig noch an sechs Tagen in der Woche Briefe zustellen muss – das EU-Recht verlangt nur eine Zustellung an fünf Tagen.

Hintergrund der geplanten Reform sind auch sprunghaft gestiegene Beschwerden über Postdienstleister. Die Zahl der Beschwerden etwa wegen verspäteter Pakete, falsch zugestellter Briefe und langer Wartezeiten am Schalter hatte sich nach Angaben der Bundesnetzagentur 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf rund 12.500 mehr als verdoppelt.

Verbraucher sollen mehr Rechte bekommen, wenn sie Ärger mit Post oder Paketdiensten haben – unabhängig davon, ob sie Absender oder Empfänger einer Sendung sind. Als denkbar gilt etwa, dass es klare Vorgaben für die Unternehmen gibt, wie und wie lange sie tagsüber erreichbar sind und bis wann sie auf Beschwerden reagieren müssen. Eine erhebliche Wirkung zeigen könnte auch die Verpflichtung, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Altmaier sagte zudem, das Ministerium wolle sicherstellen, dass auch in Zeiten der Digitalisierung weiterhin eine gute Versorgung mit Postdienstleistungen in den Städten und auf dem Land gewährleistet sei. Die Reform sieht vor, dass die Post künftig an die Bundesnetzagentur melden muss, wenn sie eine Filiale oder einen Briefkasten dicht machen will. Die Behörde könnte das dann aus bestimmten Gründen verbieten.

Bei der Reform geht es nicht um Änderungen bei den Portogebühren. Seit dem 1. Juli 2019 kostet ein Standardbrief 80 Cent und damit 10 Cent mehr als zuvor. Auch andere Sendungsarten wurden teurer. Die Erhöhung war umstritten.