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Diesel-Skandal Klagen gegen Kraftfahrt-Bundesamt

Die Deutsche Umwelthilfe kämpft hartnäckig gegen dreckige Diesel. Neuer Gegner vor Gericht ist das Kraftfahrt-Bundesamt.

13.12.2017, 08:20

Schleswig (dpa) – Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch mehrere Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen des Abgasskandals gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Umwelthilfe wendet sich damit gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos.

Nach Gerichtsangaben sind Fahrzeuge beziehungsweise Motoren der Autohersteller Opel und Volkswagen betroffen. Daher ist die Adam Opel AG in vier und die Volkswagen AG in einem Verfahren beigeladen. Einer der Hauptpunkte der mündlichen Verhandlungen ist die Frage, ob die Umwelthilfe in diesen Angelegenheiten überhaupt klagebefugt ist.

Die DUH will unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt, wie ihr Anwalt Remo Klinger sagte. Die Fahrzeuge dürften in diesem Fall so nicht mehr hergestellt werden. Zudem sehe der Verband die Rückrufanordnung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichend an. Das KBA wollte sich im Vorfeld der Verhandlungen nicht äußern.

Das Amt zog aber nun die Zügel bei VW an. Beim Geländewagen Touareg ordnete die Behörde einen Rückruf an, wie sie in Flensburg mitteilte. Davon seien in Deutschland 25.800 und weltweit insgesamt 57.600 Fahrzeuge betroffen, hieß es.

Nach Angaben von DUH-Anwalt Klinger sind die Verfahren in Schleswig-Holstein die ersten dieser Art bundesweit. Die anderen Klagen, die der Verband im Kampf gegen dreckige Dieselfahrzeuge angestrengt hat, richten sich gegen Kommunen und betreffen Fahrverbote in Innenstädten.