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Dieselgate Zeuge belastet Pötsch in VW-Affäre erneut

Bei der Aufarbeitung der Diesel-Affäre gibt es erneut Vorwürfe gegen VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch.

10.12.2018, 07:16

Wolfsburg/Berlin (dpa) l So soll ein Rechtsexperte des Konzerns ausgesagt haben, der damalige Finanzvorstand sei schon knapp drei Monate vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Manipulationen am 18. September 2015 informiert worden. Pötsch habe demnach Hinweise zu Milliarden-Risiken erhalten, lange bevor VW die Finanzwelt ins Bild setzte. Ein Firmensprecher wies diese Darstellung scharf zurück.

„Das sogenannte Dieselthema war im Sommer 2015 mehrfach Gegenstand von Gesprächen auch mit Herrn Pötsch“, hieß es aus dem Konzern. „Keines dieser Gespräche hatte jedoch einen entsprechenden Inhalt und eine Qualität, woraus sich für Herrn Pötsch eine kapitalmarktrechtliche Relevanz hätte ergeben können.“ Volkswagen sieht sich bereits seit längerem Vorwürfen ausgesetzt, das Management habe zu spät über drohende Konsequenzen von „Dieselgate“ informiert.

Der Aktienkurs war im Herbst 2015 abgesackt. Die Folge: Hohe Verluste für viele Anleger. Es kam zu Schadenersatz-Forderungen in Milliardenhöhe. Verbraucher haben sich inzwischen per Musterfeststellungsklage vor Gericht gegen VW zusammengetan.

Der Verdacht tützt sich auf eine Präsentation von VW-Juristen von Ende Juni 2015. Pötsch habe Einschätzungen daraus, es gebe in US-Autos eine unzulässige Abgasreinigung, kurz darauf bekommen. Das Unternehmen erwiderte: „Solche Informationen waren nach Angaben mehrerer dazu befragter Personen nicht Inhalt der fraglichen Besprechung.“ Man sei der Ansicht, alle Pflichten erfüllt zu haben.

Dies hatte Volkswagen auch in einer Erwiderung auf die Klagen im Musterverfahren der Anleger so erklärt. Demzufolge hätten sich Hinweise auf „ein Problem mit US-Behörden wegen Emissionen“ von Mai 2015 an verdichtet, aber es sei nichts Konkreteres bekannt gewesen.

Auch bei einem „Schadenstisch“ am 27. Juli 2015 unter anderem mit dem damaligen Vorstandschef Martin Winterkorn sei nicht mitgeteilt worden, dass es um eine nach US-Recht unzulässige Abschalteinrichtung („defeat device“) gehen könne.