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Flugverkehr Was Air-Berlin-Kunden jetzt wissen müssen

Wer Tickets vor dem 15. August gebucht und bezahlt hat, geht vermutlich leer aus

12.10.2017, 23:01

Berlin (dpa) l Was Reisende nach der Übernahme der insolventen Air Berlin durch Lufthansa jetzt wissen müssen:

1. Was passiert mit den Air-Berlin-Flügen?
Air Berlin fliegt ab 28. Oktober nicht mehr unter eigener Flugnummer. Tickets für spätere Flüge verlieren ihre Gültigkeit. Auf der Kurzstrecke verfallen laut rund 100.000 Flugtickets. Bereits bekannt waren zudem etwa 100.000 betroffene Tickets auf der Langstrecke, hier wird das Flugangebot bereits am 15. Oktober eingestellt. Geld zurück gibt es nur für Flüge, die nach dem Insolvenzantrag vom 15. August gebucht und bezahlt wurden. Die Kunden können dann mit einer Rückzahlung vom für diese Fälle angelegten Treuhand-Konto rechnen. Wer vorher gebucht hat, geht aller Voraussicht nach leer aus. Denn dieses Geld ist Teil der Insolvenzmasse.

2. Was ist mit Niki?
Die Air-Berlin-Tochter Niki soll wohl ebenfalls von Lufthansa übernommen werden. Die Fluggesellschaft ist nicht insolvent, der Flugverkehr soll weitergeführt werden. Für Urlauber ändert sich erst einmal nichts. mit allen Strecken, die übernommen werden, gibt es allerdings noch nicht.

3. Kann ich meine Air-Berlin-Tickets übertragen lassen?
Dazu gab es von Lufthansa keine Informationen. Denkbar wäre tdie Umwandlung von Air-Berlin-Tickets in Gutscheine für die neuen Eurowings-Flüge.

4. Akzeptiert Lufthansa Air-Berlin-Gutschein?
Durch die Pleite zahlt Air Berlin keine Entschädigungen für Verspätungen oder Gutscheine mehr aus. Dass stattdessen Lufthansa diese auszahlt, gilt als relativ ausgeschlossen.

5. Kann ich ungenutzte Meilen bei Lufthansa einlösen?
Wie bereits am 20. September angekündigt, können bei Air Berlin gesammelte Meilen wieder in Prämienprodukte und Gutscheine für andere Serviceleistungen eingetauscht werden. Dass Lufthansa Topbonus-Meilen einlöst, gilt aber ebenfalls als unrealistisch.

6. Was bedeutet der Teilverkauf für meine Pauschalreise?
Viele Reiseveranstalter haben ihre Pauschalpakete mit Flügen von Air Berlin geschnürt und müssen jetzt umplanen. Doch der Urlauber ist in diesem Fall abgesichert. Der Veranstalter muss für Ersatz sorgen, ohne Extrakosten für den Kunden. Allerdings können sich die Flugzeiten ändern und Zeit am Urlaubsort verloren gehen.