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Gerichtsentscheid Tesla darf Rodungen fortsetzen

Die Eilanträge von Umweltschützern wurden zurückgewiesen, kurz darauf ging die Rodung weiter.

21.02.2020, 12:23

Berlin (AFP) l Tesla kann die Rodungen für sein geplantes Werk in Brandenburg fortsetzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies die Eilanträge von Umweltschützern gegen die Genehmigung der vorzeitigen Waldrodung ab; die Arbeiten in Grünheide begannen umgehend wieder am Freitagvormittag.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wertete die Gerichtsentscheidung als "gutes Signal für Umweltschutz, Arbeitsplätze und Zukunftstechnologien". Aktivistinnen besetzten Bäume in dem Waldstück, um die Baumfällarbeiten zu behindern.

Das Gericht verkündete seine Entscheidung am späten Abend des 20. Februars. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die vorzeitigen Baumaßnahmen im brandenburgischen Grünheide zu Recht von den Behörden bejaht worden seien.

Zudem habe die zuständige Behörde "den Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abwarten müssen, weil sie über die erforderlichen Erkenntnisse verfügte, um die voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können". Der Beschluss könne nicht angefochten werden.

Bereits am nächsten Tag wurden die Rodungen in dem Waldstück fortgesetzt, wie eine Vertreterin der Gemeinde Grünheide sagte. Dagegen protestierten nach Angaben der Polizei Aktivistinnen, die wie schon zu Wochenbeginn zwei Bäume besetzten. Kräfte des Ordnungsamts von Grünheide und der Landespolizei versuchten, die zwei Frauen von den Bäumen wieder herunterzuholen, wie eine Polizeisprecherin sagte.

Die Bundesregierung und Wirtschaftsvertreter begrüßten den Gerichtsbeschluss: Wirtschaftsminister Altmaier erwartet nach eigenen Angaben nun auch "eine Intensivierung der Diskussion zum Thema Planungsbeschleunigung". "Es ist uns allen bewusst geworden, dass wir bei solchen wichtigen Projekten nur dann dauerhaft eine Chance haben, wenn wir in angemessener Zeit zu Entscheidungen kommen", erklärte er am Rande seiner Baltikum-Reise in Vilnius.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch, sprach von einem "wichtigen Signal für den Investitionsstandort Deutschland insgesamt". Für die Industrie in Ostdeutschland sei die Autofabrik eine "Riesenchance", die zusammen mit den Ansiedlungen weiterer Unternehmen Fertigungsnetzwerke wachsen und die Region prosperieren lasse.

Grünheide müsse den Beginn einer Diskussion über die Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland markieren, die sich seit Jahren zu einem "gravierenden Investitionshemmnis" entwickelt hätten, forderte Lösch.

Die "Herausforderungen mit Naturschutz und Umweltrecht hierzulande" seien im europäischen Vergleich "einmalig", obwohl alle Mitgliedstaaten die gleichen Vorgaben hätten. Die Klagebefugnisse von Umweltverbänden gehörten auf den europäischen Prüfstand.

Für Unternehmen seien eindeutige Standards und technische Anleitungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren nötig, um die vielen Umweltvorschriften effizient umsetzen zu können, erklärte Lösch. Die Landesregierungen müssten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um eine ausreichende Personalausstattung und Sachkompetenz in den Behörden zu gewährleisten.

Der US-Elektroautobauer Tesla will die Produktion in Grünheide bei Berlin im Juli 2021 starten und dort jährlich bis zu 500 000 Elektroautos herstellen. Das Unternehmen von Elon Musk hat dafür ein als Industriefläche ausgewiesenes, teils bewaldetes Gelände gekauft.

Vor rund einer Woche erhielt es vom Landesamt für Umwelt die Genehmigung, "auf eigenes Risiko" auf zunächst rund 90 Hektar Wald schon mit den Rodungsarbeiten zu beginnen - obwohl die endgültige Baugenehmigung noch nicht erteilt ist.

Gegen die Baumfällarbeiten legten zwei Umweltverbände Beschwerde beim OVG ein, die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB). Das OVG verfügte am Samstag einen vorläufigen Stopp der Arbeiten. Dieser wurde nun mit der abschließenden Entscheidung des Gerichts zurückgenommen.

Die Beschwerden der Naturschützer hatten teilweise heftige Kritik ausgelöst, vor allem aus der Wirtschaft. Selbst innerhalb der Umweltverbände war der Gang vor Gericht umstritten.