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Girokonto Banken müssen Kunden über Kosten informieren

Ab November gilt: Kreditinstitute sind verpflichtet, Verbraucher einmal im Jahr über die Kontoführungsgebühren in Kenntnis zu setzen.

31.10.2018, 16:59

Frankfurt/Berlin (dpa) l Was kostet mein Girokonto einschließlich aller Gebühren? Von November an müssen Kreditinstitute ihre Kunden einmal im Jahr über die Gesamtkosten informieren. Dazu zählen beispielsweise auch die Zinsen für den Dispositionskredit oder mögliche Entgelte für Überweisungen in Papierform. Bislang mussten sich Verbraucher die Informationen meist mühsam auf dem Kontoauszug zusammensuchen. Verbraucherschützerin Dorothea Mohn lobt die jährliche Information als „Verbesserung gegenüber dem bisherigen Stand“. „Es ist ein wichtiges Instrument, um Bankkunden für die Kosten zu sensibilisieren und die Bereitschaft zum Kontowechsel zu erhöhen“, sagte die Leiterin des Finanzmarktteams des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Um Verbrauchern den Vergleich der Girokonto-Entgelte zu erleichtern, müssen die Kredithäuser vor Abschluss des Vertrages zur Kontoeröffnung zudem eine Kostenübersicht erstellen. Dabei müssen sich die Institute an bestimmte Begriffe halten, die von der Finanzaufsicht Bafin festgelegt wurden. „Die Grundidee ist gut, wie hilfreich die Informationen in der Praxis sind, müssen wir abwarten“, sagte Mohn. Die Vorschriften traten am 31. Oktober in Kraft.

Bedauerlich sei, dass es die geplanten Internetseiten mit einem kostenlosen und objektiven Kostenvergleich der verschiedenen Kontomodelle noch nicht gebe, sagte Mohn weiter. „Ohne dieses Instrument wird ein Vergleich für Verbraucher schwieriger. Wir hoffen, dass die Websites zeitnah kommen.“

Das Problem: Bislang gibt es keine Stelle, die die Portale prüft und zertifiziert. Prüf-organisationen hätten noch keine entsprechenden Anträge bei der Deutschen Akkreditierungsstelle gestellt. Die Bundesregierung arbeite intensiv daran, die Bekanntheit des Verfahrens zu steigern, erklärte das Bundesfinanzministerium.