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Kassengesetz Altmaier will Bonpflicht streichen

Zwei Wochen vor Einführung der Bonpflicht dringt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier darauf, die Vorgabe wieder zu streichen.

14.12.2019, 11:13

Berlin (dpa) l Gut zwei Wochen vor der Einführung der Bonpflicht für Händler dringt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier darauf, die Vorgabe wieder aus dem Gesetz zu streichen. Die Pflicht, bei jeder Transaktion in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben, werde "zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie führen", schrieb der CDU-Politiker an Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Zudem werde die Umwelt stark belastet, da die häufig auf Thermopapier gedruckten Bons zu Milliarden "direkt im Müll landen" würden. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte die "Bild"-Zeitung (Samstag) darüber berichtet.

"Ich kann bestätigen, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit Bundesfinanzminister Scholz im Austausch zum Thema Bonpflicht ist", sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Samstag. Zum konkreten Inhalt wollte er sich nicht äußern.

Altmaier betonte: "Die Folgen dieser Regelung sind beträchtlich." So rechne die Handelskette Rewe mit 140 000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr. Altmaier verwies darauf, dass der Gesetzentwurf von 2016 eine Belegpflicht auf Kundenwunsch vorgesehen habe. "Diese Regelung wurde im parlamentarischen Verfahren zu einer allgemeinen Belegausgabepflicht ausgeweitet." Er hoffe nun "auf eine kurzfristige einvernehmliche Lösung im Sinne der Unternehmen und der Umwelt".

Im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug am Ladentisch sollen mit dem Jahreswechsel Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion sollen Händler dann auch einen Beleg ausgeben – ob beim Bäcker oder am Tresen im Club. Laut dem Kassengesetz sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein. Die Bonpflicht gilt trotzdem schon von Januar an.