Klimaschutz Gericht weist Klage ab

Drei Biobauern aus Deutschland wollten die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichten.

Von Jutta Schütz und Teresa Dapp 31.10.2019, 23:01

Berlin (dpa) l Biobauer Claus Blohm ist enttäuscht und stolz zugleich. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat die Klimaklage des 62-Jährigen aus dem Alten Land in Niedersachsen am Donnerstag zwar abgewiesen, die er zusammen mit Bauernfamilien von der Nordsee-Insel Pellworm, aus der Lausitz in Brandenburg sowie Greenpeace gegen die Bundesregierung gestellt hatte. Doch der Fall ist nicht zu Ende.

Denn die nächste Instanz kann angerufen werden. „Wir werden weiterkämpfen“, sagt Blohm. Dem Richter hatte er in der Verhandlung einen schwarzfleckigen Apfel mit Sonnenbrand gezeigt – eine Folge extremer Temperaturen durch den Klimawandel. Eindringlich bat er das Gericht: „Ich bitte Sie, der Regierung beizubringen, dass wir einen anderen Weg einschlagen müssen.“

Die Klage wurde eingereicht, weil Deutschland sein Klimaschutz-Ziel für 2020 verpasst und sich die Bauern von den Folgen in ihrer Existenz bedroht sehen. Eigentlich sollten 2020 die Treibhausgas-Emissionen 40 Prozent geringer sein als 1990, es werden aber nach der jüngsten Schätzung nur rund 33 Prozent.

Im Urteil hieß es, eine Pflicht der Regierung zum geforderten Handeln sei nicht ersichtlich. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sei eine politische Absichtserklärung, enthalte aber keine „rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung“, auf die sich die Kläger berufen könnten. Zudem sei das Klimaziel 2020 mit dem Regierungsentwurf zum Klimaschutzgesetz zulässig auf das Jahr 2023 verschoben. Es fehle den Klägern an der Klagebefugnis.

Richter Hans-Ulrich Marticke bat die Kläger um Verständnis: „Wir müssen die Handlungsspielräume der Exekutive respektieren“, sagte er. Der erfahrene Richter hat nicht grundsätzlich ein Problem damit, die Politik zum Handeln zu verurteilen. Vergangenes Jahr ordnete er etwa Diesel-Fahrverbote auf mehreren Berliner Straßen an, weil die Luft zu schmutzig war.

Im Streit um Luftschadstoffe geht es um Gesetze und Grenzwerte – in der Klimapolitik ist es viel komplizierter. Noch in diesem Jahr wollen Union und SPD das erste Klimaschutzgesetz beschließen. Dann ist nicht nur das 2030-Ziel per Gesetz festgeschrieben, sondern auch, welchen Beitrag Bereiche wie Verkehr oder Landwirtschaft dazu in welchem Jahr leisten müssen.

Das Bundesumweltministerium erklärte nach dem Urteil, man sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. „Es wurden heute Rechtsfragen geklärt, keine politischen Fragen“, sagte ein Sprecher. „Insofern ist das Urteil auch kein Rückschlag für den Klimaschutz.“ Die Kläger und das Ministerium eine dasselbe Ziel: „Eine Klimapolitik, mit der Deutschland seine Klimaziele wieder erreicht.“ Greenpeace hatte die Bauern in Berlin unterstützt, die Organisation hat dem Gericht zufolge selbst kein Klagerecht. Kläger-Anwältin Roda Verheyen zeigte sich optimistisch. Erstmals habe ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von Bürgern durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein könnten. Zwar sei noch keine Verletzung angenommen worden, aber das sei künftig nicht ausgeschlossen. „Wir haben viel erreicht.“ Meinung