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Paketboten Initiative gegen Dumping-Löhne

Arbeitsminister Hubertus Heil will mit einem neuen Gesetz für faire Löhne von Paketboten sorgen.

03.03.2019, 23:01

Berlin (dpa) l Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will per Gesetz gegen Missstände in der hart umkämpften Paketbranche vorgehen. „Ich bin nicht bereit, die Entwicklung in Teilen der Paketbranche länger zu akzeptieren“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er nannte es beschämend, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer dort teils arbeiten müssten.

Mit dem geplanten Gesetz soll den Angaben zufolge sichergestellt werden, dass die in der Branche weit verbreiteten Subunternehmen Sozialbeiträge für ihre Paketboten zahlen. „Damit sorgen wir für fairen Wettbewerb, soziale Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen“, sagte Heil.

An den Arbeitsbedingungen von Paketzustellern gab es immer wieder Kritik. Die Gewerkschaft Verdi begrüßte Heils Pläne. Paketdienstleister hatten die Kritik zurückgewiesen. Konkret soll die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausgeweitet werden. Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist.

Die großen Zustelldienste müssten bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht also selber einstehen und die Beiträge zahlen. Zuletzt hatte Verdi-Chef Frank Bsirske von teils „mafiösen Strukturen“ gesprochen. Er hatte moniert, dass Paketdienste Firmen engagierten, die wiederum andere Firmen beauftragen, die dann Menschen aus der Ukraine, aus Moldawien oder aus Weißrussland in die Lieferfahrzeuge setzten.

Es würden Stundenlöhne von 4,50 Euro oder 6 Euro gezahlt bei Arbeitszeiten von 12 oder sogar 16 Stunden pro Tag.

Der Bundesverband Paket & Expresslogistik (Biek) hatte erklärt, dass die Unternehmen ihre Vertragspartner zur Zahlung des Mindestlohns und zur Arbeitszeitaufzeichnung verpflichteten. Hermes hatte betont, man lasse sich von allen Servicepartnern vertraglich zusichern, „dass sie sich vollumfänglich an gesetzliche Vorgaben – insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns – halten“.