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Ramsch-Produkte Spionage-Uhr im Wohnzimmer

Ramsch-Stecker mit Brandgefahr, Lampen, die den Radioempfang stören - die Behörden ziehen immer mehr Billigprodukte aus dem Verkehr.

22.07.2017, 23:01

Berlin (dpa) l Der Einbaustrahler aus einem Kölner China-Markt kostet nur 2,50 Euro – ein Zehntel des Preises für eine Markenlampe. Dafür könnte das Billig-Netzteil in der Lampe Störfrequenzen erzeugen, warnt Kontrolleur Uwe Saalmann von der Bundesnetzagentur. Die Wärme staut sich im Plastik des Ramschprodukts. Eine verständliche Gebrauchsanweisung und die vorgeschriebene CE-Hersteller-Kennzeichnung fehlen sowieso. Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur zog die Lampe aus dem Verkehr.

Lampen und Funkkopfhörer, Drohnen, Steckdosenleisten, Handfunkgeräte und sogenannte FM-Transmitter, die Musik vom Smartphone zum Radio übertragen: Störanfällige Billig-Elektroprodukte – oft, aber nicht immer aus China – überschwemmen seit Jahren zunehmend den Markt. Das hängt auch damit zusammen, dass immer mehr Kunden im Internet einkaufen, wobei Lieferungen schwer zu kontrollieren sind. Die Bonner Bundesnetzagentur, die über einen störungsfreien Funk- und Radiobetrieb wacht, der Zoll und die regionalen Aufsichtsbehörden führen angesichts der Importschwemme einen schwierigen Kampf.

„Der Vertrieb übers Netz drückt immer mehr rein“, sagt ein Behördensprecher. Bei der Bundesnetzagentur überwachen bereits mehr als 400 Mitarbeiter an 20 Standorten den Markt und beheben Funkstörungen. „Angesichts der wachsenden Flut unsicherer Produkte werden wir unsere Arbeit vor allem im Online-Handel weiter intensivieren“, sagt Behördenchef Jochen Homann.

Die Aufsichtsbehörde stellt seit dieser Woche in einer Wanderausstellung besonders gefährliche Geräte aus, die in manchen Fällen wie Zeitbomben im Wohn- oder Schlafzimmer wirken: Ein Film in der Ausstellung zeigt, wie eine Funksteckdose aus Billigmaterial im Versuchslabor unter Stromlast erst Funken schlägt und dann Feuer fängt. Der Brand wäre unter realen Bedingungen wohl lebensgefährlich.

Eine dänische Design-Glühbirne stört so stark den Radioempfang, dass man in der Ausstellung ein direkt daneben stehendes Radio kaum noch verstehen kann. In der Realität hatte sich sogar der Nachbar des Lampenbesitzers aus Augsburg an die Störstelle gewandt, weil aus seinem Gerät nur noch Rauschen kam.

Die Zahl der aus dem Verkehr gezogenen Produkte hat sich in kurzer Zeit mehr als verdoppelt: Von 530.000 Geräten 2014 wuchs sie nach neuesten Zahlen der Netzagentur im vergangenen Jahr auf rund 1,25 Millionen. Rund 840.000 Euro mussten 2016 als Kostenerstattung an die Bundesnetzagentur gezahlt werden. Der Elektro-Branchenverband ZVEI fordert noch mehr Engagement von den Kontrolleuren: „Die Behörden müssen konsequenter gegen solche Machenschaften vorgehen. Seit vielen Jahren fordern wir, die staatliche Marktüberwachung zu stärken“, sagt Haimo Huhle, beim Verband zuständig für Produktsicherheit.

Unter den verbotenen Produkten sind auch sogenannte Spionage-Artikel – zum Beispiel die sprechende und vermeintlich harmlose Puppe „Cayla“ – laut Werbung „fast wie eine richtige Freundin“, die über eine britische Spielzeugfirma in Deutschland angeboten wurde. Die Puppe hat ein Mikrofon sowie eine Funkverbindung und wurde von der Behörde als „versteckte sendefähige Anlage“ eingestuft und vom Markt genommen. Denn schließlich kann die Puppe Gespräche im Kinderzimmer aufzeichnen; obendrein ließ sich die Funkverbindung leicht knacken, so dass Externe mithören konnten.

In der Ausstellung sind neben verbotenen Knopfloch-Kameras zum heimlichen Filmen auch illegale Handy-Störsender (Jammer) zu sehen – getarnt etwa als Zigarettenschachtel. Solche Handyblocker sind streng verboten, weil sie den Mobilfunkverkehr im Umkreis des Nutzers ausschalten. Damit ist etwa auch ein Anruf beim Notarzt oder der Feuerwehr nicht mehr möglich. Es drohen fünfstellige Bußgelder – im Internet gibt es die Geräte dennoch für teils unter 100 Euro zu kaufen.

Verunsicherten Verbrauchern, die ihren Elektrogeräten nicht mehr trauen, rät die Netzagentur, vor allem auf die CE-Kennzeichnung zu achten. Sie enthält zwar auch nur eine Selbsterklärung des Unternehmens, EU-weite Normen zu erfüllen – bei falschen Angaben haftet die Firma aber dafür. In Sonderfällen wie der Puppe „Cayla“ greift die Bonner Behörde dagegen zu härteren Mitteln: Hier riet sie den Verbrauchern schlicht und einfach, die Puppe zu zerstören.