1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Schärfere Regeln für Kaffeefahrten

Schutz vor Abzocke Schärfere Regeln für Kaffeefahrten

Für Kaffeefahrten sollen bald schärfere Regeln gelten, um die oft älteren Teilnehmer vor Abzocke mit unseriösen Angeboten zu schützen.

Von Margret Scholtyssek 17.12.2017, 00:00

Berlin (dpa) l Eine Busfahrt zu einem schönen Ausflugsziel - gerade für Senioren ist das eine willkommene Abwechslung. Doch oft ist die Tagesreise mit Verkaufsveranstaltungen verbunden. Was dort dann als angeblich preiswerte Schnäppchen angeboten wird, reicht von Decken über Matratzen und Kochtöpfe bis zu Medikamenten und vermeintlichen Wunderheilmitteln.

Pro Jahr nehmen Schätzungen zufolge bis zu fünf Millionen Menschen an solchen sogenannten Kaffeefahrten teil. Doch oft geht es bei den Ausflügen nicht seriös zu. Der Bundesrat hat deshalb schon 2015 einen Vorstoß gegen solche Arten der Abzocke unternommen und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Das Parlament befasste sich aber nicht damit, sodass der Entwurf nach der Bundestagswahl hinfällig wurde.Die Länderkammer beschloss am Freitag, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der Verkaufsverbote und höhere Bußgelder vorsieht. Nicht mehr angepriesen werden sollen demnach Nahrungsergänzungsmittel, Finanzprodukte, Pauschalreisen und Medizinprodukte wie etwa auch Heizdecken.

Polizei und Verbraucherschützer warnen immer wieder vor betrügerischen Kaffeefahrten, bei denen dreiste Verkäufer den Reisenden nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Teilnehmer an Kaffeefahrten werden unter Druck gesetzt, indem ihnen etwa gedroht wird, sie nicht wieder mit nach Hause zu nehmen oder sie bekämen kein Mittagessen, wenn sie nichts kaufen. Einige Beispiele:

Eine besonders dreiste Abzocke versuchten Betrüger 2016: Sie lockten fünf ältere Damen und Herren aus der Schweiz mit einem Gewinnversprechen und Geschenken zu einer Fahrt nach Rheinfelden in Deutschland. Bei einem Mittagessen wurde eine 83-Jährige als Hauptgewinnerin eines Preisausschreibens genannt. Um den Gewinn von 480.000 Schweizer Franken (440.000 Euro) zu erhalten, sollte sie eine Gewinnsteuer in Höhe von 25.000 Schweizer Franken zahlen. Die Seniorin fuhr mit den Betrügern wieder über die Grenze zurück in die Schweiz, um den Betrag abzuheben. Die Bankangestellte wurde misstrauisch und verständigte die Polizei.

Bei einer Verkaufsveranstaltung 2014 in einer Gaststätte in Süchteln (Nordrhein-Westfalen) wurde Teilnehmern ein Luxmeter für 1650 Euro angedreht. Das Gerät, das Lichtstärken messen kann, war im Versandhandel für etwa 140 Euro zu haben.

Ein Mann vertrieb wiederum bei Verkaufsveranstaltungen vermeintliche Gratis-Reisen und verlangte dafür eine Bearbeitungsgebühr von 49 Euro. Doch oft gab er deutlich höhere Beträge in das EC-Lesegerät ein. Die meist betagten Opfer sollen so um insgesamt etwa 10.000 Euro geprellt worden sein. Das Landgericht Schwerin verurteilte den Mann 2014 wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe.

Die Polizei löste am 20. August 2015 eine Kaffeefahrt-Veranstaltung in einer Gaststätte in Schönebeck-Felgeleben (Salzlandkreis) auf. Dort waren Matratzenauflagen mit angeblicher medizinischer Heilwirkung für mehrere Hundert Euro pro Stück angeboten worden.