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Tierschutz Urteil zum Kükentöten nicht negativieren

Das Kükentöten in Deutschland ist weiterhin erlaubt, entschied ein Gericht. Sachsen-Anhalts Tierschutzbeauftragten ist dennoch optimistisch.

Von Massimo Rogacki 15.06.2019, 01:01

Magdeburg l Das Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht bleibt vorerst erlaubt, entschied  das Bundesverwaltungsgericht. Zuchtbetriebe dürfen männliche Küken noch so lange kurz nach dem Schlüpfen töten, bis geeignete Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Tiere im Ei entwickelt sind. Tierschützer und Politiker sprachen von einem enttäuschenden Urteil. Für Dr. Marco König, Tierschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt, gibt das Urteil dennoch Anlass zu Optimismus, sagt er im Interview mit Massimo Rogacki.

Herr König, wie ordnen Sie den Richterspruch ein?
Dr. Marco König: Die aus Tierschutzsicht tendenziell negative Darstellung des Richterspruches zum Kükentöten ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Das Gericht hat eindeutig geurteilt: Nein, wirtschaftliche Interessen allein sind kein vernünftiger Grund für das Töten von Tieren.

Die Entscheidung ist richtig?
Das Gericht hat auf der Grundlage des Artikels 20a Grundgesetz – der Tierschutz seit 2002 Verfassungsrang gibt – die Interessen der Wirtschaft gegenüber denen des Tierschutzes abgewogen. Ergebnis: „Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe.“ Eindeutiger geht es nicht. Damit wurde der Ansicht des vorinstanzlichen Gerichts widersprochen. Dass Kükentöten übergangsweise weiterhin erlaubt wird, ist nach Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes allein der Tatsache geschuldet, dass die Praxis jahrzehntelang von Politik und Rechtssprechung akzeptiert wurde.

Es geht auch um die Frage, ob Alternativen zur Geschlechtsbestimmung schon praxisreif sind. Ihre Einschätzung?
Alternativmethoden zur Geschlechtsbestimmung im Brutei sind erst in naher Zukunft praxisreif – insofern mutet man der Gefügelbranche nicht zu, innerhalb kurzer Zeit erst auf die eine Alternative umstellen zu müssen und bei Praxisreife der Geschlechtsbestimmung dann auf eine andere.

Ist dieser Kompromiss akzeptabel?
Selbstverständlich kann man diesen Kompromiss hinterfragen. Es ist wohl eher Ansichtssache, ob man das Glas als halbvoll oder halbleer betrachtet. Aus meiner Sicht überwiegt die eindeutige Festlegung über das Verhältnis von Interessen des Tierschutzes zu denen der Wirtschaftlichkeit.

Wie soll es nun weitergehen?
Es ist zu hoffen, dass diese grundsätzliche Aussage des Urteils beispielgebend für Rechtssprechung und politisches Agieren in der zukünftigen Haltung von Tieren – insbesondere Nutztieren – sein wird. Bei Entscheidungen zur Kastration von Ferkeln, zur Vermeidung langer Tiertransporte oder zur Haltung von Zuchtsauen in Kastenständen – um nur einige Beispiele zu nennen – waren in jüngster Vergangenheit die Relationen zwischen Tierschutz und Wirtschaftlichkeit bisher eher anders gewichtet.