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Umweltsünde Giftgruben-Räumung landet vor Gericht

Rückschlag für die Beseitigung der Giftschlammgrube Brüchau: Der Grubenbetreiber Neptune Energy hat Klage eingereicht.

Von Alexander Walter 29.09.2020, 08:16

Brüchau l 250 Tonnen Quecksilber, 9000 Tonnen Säuren, 930 Tonnen Zyanide aus der DDR-Chemieproduktion, 1,4 Tonnen Arsen-Verbindungen, giftiges Benzol und radioaktive Isotope – die Giftschlammgrube Brüchau in der Altmark gilt als eine der schlimmsten Umweltsünden in Sachsen-Anhalt.

Und: Die einstige Lehmgrube ist an mindestens einer Stelle in Richtung Grundwasser undicht. Der Landtag hatte deshalb im Juni beschlossen, die Grube zu beräumen. Er folgte damit der Linie von Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) und der nachgeordneten Fachbehörde seines Hauses, dem Landesamt für Bergbau und Geologie (LAGB).

Die zuvor in Betracht gezogene Alternative, die Grube nur abzudichten, schied so aus. Das LAGB ordnete beim Betreiber an, die Beräumung zu planen. Nicht alle trugen diese Entscheidung aber mit: Wirtschaftsministerium und LAGB hatten sich zuvor nicht mit dem Umweltministerium einigen können. Das Ministerium von Claudia Dalbert (Grüne) ist nun aber übergeordnete Behörde der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF). Die müsste die Beräumung aus einem Altlastenfonds bezahlen. Der Fonds ist begrenzt.

In ihm lagen zuletzt zwar rund 660 Millionen Euro. Das Geld soll aber für sämtliche Altlastensanierungen im Land reichen. Hier liegt der Knackpunkt, denn: Eine Abdichtung der Grube würde laut LAF mit 15 bis 20 Millionen Euro nur einen Bruchteil dessen kosten, was für die Totalberäumung fällig würde – mindestens 100 Millionen Euro, vielleicht 150 Millionen. Die LAF hält die Abdichtung zudem für absolut ausreichend und sicher.

Im Sommer teilte der LAF Grubenbetreiber Neptune Energy deshalb auch schriftlich mit: Das Unternehmen müsse die Sanierungskosten möglicherweise selbst tragen – sollte es der Anordnung des Bergbauamts folgen, die Total-Beräumung zu planen. Die Behörde verband das auch mit dem Rat, sich anwaltliche Hilfe zu holen.

Derartige Signale von Umweltministerium und LAF hätten sich zuletzt „weiter verdichtet“, sagte ein Sprecher von Neptune Energy gestern.

Die Mehrstimmigkeit der Landesbehörden hat jetzt Folgen: „Die Position zwingt uns zu juristischen Schritten, die wir gerne vermieden hätten“, so der Neptune-Sprecher. Vor dem Landgericht Berlin werde man daher die Pflicht des Landes feststellen lassen, für sämtliche Sanierungsmaßnahmen in der Grube aufzukommen. Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg werde man zudem gegen die Anordnung des Bergbauamts klagen, die Beräumung zu planen. Der Schritt dürfte zu Verzögerungen bei der Auskofferung führen. Die Planungen ruhten derzeit, sagte der Neptune-Sprecher.

Mit dem Schritt tritt der Streit zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium über die Kostenübernahme für die Auskofferung erneut offen zu Tage.

Durch die Anordnung des LAGB an Neptune, die Beräumung zu planen, sei der Prozess einer Einigung der beteiligten Behörden „jäh unterbrochen“ worden, sagte Umweltministeriums-Sprecherin Jenny Schwarz. Mit seinem eiligen Handeln habe das Bergbauamt die jetzige Klage „in Kauf genommen“.

Im Wirtschaftsministerium sieht man das anders: „Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass Neptune Energy gezwungen ist, die LAGB-Anordnung formal anzugreifen, weil die Kostenfrage zwischen Neptune und LAF weiterhin ungeklärt ist“, sagte Sprecher Robin Baake.

Nach dem Schreiben der seinem Haus unterstehenden LAF an Neptune hatte Umweltstaatssekretär Klaus Rehda (Grüne) die jetzige Klage schon im Sommer prophezeit: Er fürchte, der Grubenbetreiber werde nicht anders können, als sich gegen die Aufforderung, einen Plan zur Aushebung zu erstellen, zur Wehr zu setzen. „Das heißt, es wird vor Gericht landen. Dann können wir uns in fünf Jahren wieder unterhalten“, sagte Rehda.

So weit will Betreiber Neptune indes nicht gehen: Ganz sperren wolle man sich trotz Klage nicht, so der Unternehmens-Sprecher. Die Kostenermittlung für die Beräumung laufe weiter.