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Unister-Insolvenz Auch Urlauber sind betroffen

Flugbucher und Pauschalurlauber sind abgesichert. Was mit Hotelbuchern passiert, ist noch unklar.

20.07.2016, 23:01

Leipzig l Das Reiseportal ab-in-den-urlaub.de (gehört zum Leipziger Internetanbieter Unister) hat nach MDR-Informationen Zahlungen von Urlaubern offenbar nicht an Hotels weitergeleitet. Ob die Urlauber ihre gebuchte Reise überhaupt antreten können, ist unklar. Der Insolvenzverwalter prüft.

Kunden von Unister-Töchtern sollten grundsätzlich überprüfen, ob ihr Anbieter das Geld ordnungsgemäß weitergeleitet hat. Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Betroffene sollten direkt bei Fluggesellschaft, Hotel oder Autovermietung anrufen.

Urlaubstours, eine weitere Unister-Tochter, ist bereits insolvent. Hier greift im Ernstfall die für Pauschalanbieter gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung: Auch wenn der Urlaub futsch ist, gibt es das Geld zurück. Unister bemühe sich aber, dass alle Kunden ihre Reise antreten könnten.

Reine Flugbuchungen über die Portale ab-in-den-urlaub.de und fluege.de seien auf jeden Fall sicher, so der Insolvenzverwalter. Das gelte auch für die Restkarten des sogenannten Graumarktes. Was mit Hotel- und Mietwagenbuchungen ist, war gestern nicht klar. Unister und Urlaubstours hatten nach dem Tod von Geschäftsführer Thomas Wagner bei einem Flugzeugabsturz vergangenen Donnerstag Insolvenz angemeldet.