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Elbvertiefung Wasserfenchel stoppt Elbausbau

Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Planfeststellung für den Elbausbau bei Hamburg für rechtswidrig.

09.02.2017, 23:01

Leipzig/Hamburg (dpa) l Die Vertiefung der Elbe verzögert sich weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Donnerstag die Planungen zwar in weiten Teilen, erkannte jedoch in Einzelpunkten auch Mängel. Diese Fehler könnten nachträglich in ergänzenden Planungen behoben werden, entschied das Gericht. Wegen der Mängel erklärte das Gericht die Planfeststellungsbeschlüsse für rechtswidrig und nicht vollziehbar (Az. BVerwG 7 A 2.15). Damit ist ein Beginn der Elbvertiefung vorerst weiter nicht in Sicht. Gegen das Vorhaben hatten die Umweltschutzverbände BUND und Nabu geklagt, mit Unterstützung des WWF.

Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Derzeit ist die gezeitenunabhängige Zufahrt bis zu einem Tiefgang von 12,50 Metern möglich.

Nach dem Leipziger Urteil kann jedoch nicht gebaggert werden. Die Umweltschützer halten die Ausbaggerung des Flusses für nicht notwendig und auch nicht für ökologisch vertretbar. Die Befürworter argumentieren, Hamburg würde ansonsten im internationalen Wettbewerb und gegenüber Konkurrenten wie Rotterdam abgehängt. Hamburg zufolge hängen in der Region etwa 150.000 Arbeitsplätze vom Handel im Hafen ab.

Die Bundesverwaltungsrichter kritisierten zum einen eine mangelhafte Verträglichkeitsprüfung für die streng geschützte Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel, die nur an der Elbe vorkommt. Zum anderen beanstandete der 7. Senat die Regelungen zur sogenannten Kohärenzsicherung in Niedersachsen. Das sind Ausgleichsmaßnahmen, die vorgenommen werden müssen, weil die Elbvertiefung zu Beeinträchtigungen von Naturschutzgebieten führt. In den meisten und vor allem in den grundlegenden Punkten hielten die Planungen den rechtlichen Anforderungen aber stand.

Die Bundesregierung mahnte eine rasche Umsetzung des Gerichtsurteils zur Elbvertiefung an, damit der Hamburger Hafen nicht ins Hintertreffen gerate. Der maritime Koordinator der Regierung, Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD), sagte in Berlin: „Die Elbvertiefung ist ein ganz zentrales Infrastrukturprojekt, damit der Hamburger Hafen auch in Zukunft im internationalen Wettbewerb bestehen und Beschäftigung nachhaltig gesichert werden kann.“

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sagte, die Entscheidung biete nicht nur Rechtssicherheit für den Fortgang des Verfahrens in Hamburg, sondern auch „Sicherheit für künftige Maßnahmen an Bundeswasserstraßen. Dagegen äußerten sich zahlreiche Vertreter der regionalen Wirtschaft besorgt über die Folgen des Urteils für den größten deutschen Seehafen.

Die Umweltverbände kritisierten, die Planbehörden hätten auch nach mehr als zehn Jahren Verfahrensdauer keine gesetzeskonforme Planung für die Elbvertiefung vorlegen können. „Nun sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, damit der schwere Eingriff in den Lebensraum Elbe mit dem Recht vereinbar wäre“, teilten die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF mit.