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Wohnungsmarkt Drei Jahre Mietpreisbremse

Vielerorts in Deutschland steigen die Mieten rasant - trotz der vom Bundestag am 5. März 2015 beschlossenen Mietpreisbremse.

03.03.2018, 23:01

Frankfurt/Main (dpa) l Seit drei Jahren gilt in Deutschland die Mietpreisbremse. Nun wollen SPD und Union das Gesetz in einer Großen Koalition verschärfen. Viele sehen es als gescheitert an. Doch ganz so klar ist die Lage nicht.

Was steht im Gesetz?
Vermieter dürfen die Mieten beim Bewohner-Wechsel um maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Diese setzt sich als Durchschnittswert der Mietverträge der vier Vorjahre zusammen. Die Bremse gilt nur für Wiedervermietungen, nicht für Neubauten.

Wo gilt die Mietpreisbremse?
Sie besteht in 313 von 11.000 Städten und Gemeinden hierzulande, in der laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) rund ein Viertel der Deutschen lebt. Darunter sind Metropolen und ihr Umland, aber auch mittelgroße Städte wie Braunschweig oder Jena. In Sachsen-Anhalt gilt die Mietpreisbremse nirgends.

Wie haben sich die Mieten seither entwickelt?
Der Mietanstieg hat sich eher noch beschleunigt. 2017 kletterten die Mieten im Bundesschnitt mit plus 4,3 Prozent noch stärker als im Vorjahr, zeigen Zahlen des Zentralen Immobilien-Ausschusses. Bei bestehenden Wohnungen in einigen Großstädten stiegen die Mieten laut Bundesbank 2017 sogar mehr als neun Prozent.

Infografik: So viel Einkommen geht für die Miete drauf | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Ist die Mietpreisbremse gescheitert?
Das wird oft behauptet, dabei gibt es nur wenige umfassende Studien. Ein Jahr nach Einführung der Mietpreisbremse schrieb das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung etwa, dass „die Entwicklung der Mieten von der Regulierung nahezu unbeeinfusst blieb“.

Geteilt fällt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft von 2016 aus. Sie stellte fest, dass die meisten Angebote die ortsübliche Vergleichsmiete trotz Mietpreisbremse um mehr als 10 Prozent überschreiten. Die Analyse ergab aber, dass das Gesetz „geringfügig“ bremse. In regulierten Wohnungsmarktsegmenten lägen die Mieten um 2,7 Prozent niedriger als in unregulierten.