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Ständig unter Beobachtung Bei Shopping-Apps Tracking untersagen

Viele Händler nutzen alle Möglichkeiten aus, um an Informationen über potenzielle Kunden zu kommen. Per Shopping-App greifen sie sogar auf Standortdaten zu. Wer das nicht möchte, sollte solchen Programmen die Berechtigungen dazu verweigern.

05.03.2018, 12:00

München (dpa/tmn) - Besuchererkennung per Ultraschall? Das gibt es, berichtet die Zeitschrift "PC Magazin" (Ausgabe 4/2018). Dabei werden in Ladengeschäften, von Websites oder im Fernsehprogramm nicht hörbare Ultraschallsignale ausgesendet.

Apps im Android-Smartphone erkennen das Geräusch dieser Ultraschall-Beacons und melden den Empfang und einige andere Daten über das Smartphone zurück an die Trackingfirmen. Die Nutzer merken davon in der Regel nichts. Vorteil für die Anwender solcher Technologien: Sie können einzelne Besucher ihrer Angebote ermitteln und ihre Aktivitäten verfolgen. In Ladengeschäften lassen sich so der Standort und die Bewegungen von Kunden verfolgen.

Als Schutzmaßnahme raten die PC-Experten davon ab, Shopping-Apps zu installieren, die Zugriff auf das Mikrofon verlangen. Außerdem sollten Nutzer einen Blick auf die Berechtigungen installierter Apps werfen. Sie finden sich in den Einstellungen unter "Apps" oder "Apps und Berechtigungen". Hier lässt sich Apps der Zugriff auf das Mikrofon oder den Speicher entziehen.

Wer solche Ultraschallsender zur Nutzerverfolgung aufspüren will, kann laut "PC Magazin" auch die App Ultrasound DetectorApp installieren. Sie erfasst über das Mikrofon Ultraschallaktivitäten in der Umgebung und zeigt außerdem an, welche Apps das Mikrofon nutzen dürfen. Sie liegt als Beta-Version im Play Store bereit.

Ultrasound DetectorApp im Play Store