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Kreatives Gemeingut Creative-Commons-Lizenzen richtig nutzen

Bilder, Musik und mehr lassen sich mit Creative-Commons-Lizenzen auszeichnen. Was diese Lizenzen vom Urheberrecht unterscheidet - und wie man sie richtig nutzt.

Von Pauline Sickmann, dpa 01.09.2020, 03:58
Andrea Warnecke
Andrea Warnecke dpa-tmn

Berlin/Hannover (dpa/tmn) – Entgegen der landläufigen Meinung handelt es sich bei Creative Commons nicht um Lizenzen, sondern um eine gemeinnützige Organisation. Diese veröffentlicht Standard-Lizenzverträge, die häufig ebenfalls als Creative Commons – zu deutsch etwa schöpferische oder kreative Gemeingüter – bezeichnet werden.

Solche Lizenz-Verträge ermöglichen es Urhebern von Sprach-, Musik- oder Bildwerken, diese mit einer pauschalen Erlaubnis freizugeben, so dass sie weiter verwendet, vervielfältigt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

"Die freien Creative-Commons-Lizenzen wollen helfen, Wissen, Kunst, Kultur und auch kulturelles Erbe so einfach wie möglich und so vielen wie möglich frei zugänglich zu machen", erklärt Philipp Otto, Direktor des Think Thanks iRights.Lab, die Idee hinter den Lizenzen. Werke und Inhalte sollen sich dank der pauschalen und weit reichenden Erlaubnisse durch die Lizenzen einfacher nutzen und besser weiter verbreiten lassen.

Erleichtern Remixe und Memes

Außerdem erleichtern sie es, dass Werke frei bearbeitet, verändert und mit anderen Inhalten kombiniert werden dürfen, etwa für Remixe oder Memes im Internet. "Weite Verbreitung finden Creative-Commons-Lizenzen bei wissenschaftlichen und bildungsbezogenen sowie verbraucherorientierten Publikationen, für Fotos und Bilder sowie für offene Lehr- und Lernmaterialien, sogenannte Open Educational Ressources", erklärt Otto. Auch alle Inhalte der freien Enzyklopädie Wikipedia sind CC-lizenziert.

Mit den CC-Lizenzen erlauben Urheber pauschal, dass alle sie vielfältig nutzen können, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Zusammengefasst: "Die CC-Lizenzen sind Verträge mit vergleichsweise einfachen Bedingungen."

Sechs verschiedene Arten von Crative Commons

Insgesamt gibt es sechs verschiedene Lizenzen der Creative Commons. Mit ihrer Hilfe können Urheber ihre Werke gezielt und in unterschiedlichen Stufen zur Nutzung für alle freigeben. Die Lizenzen setzen sich aus einem bis mehreren Bausteinen zusammen, die jeweils mit einer Buchstabenkombination abgekürzt werden. "BY" steht für "Namensnennung", "NC" steht für "nicht kommerziell", "ND" für "keine Bearbeitung" und "SA" für die "Weitergabe unter gleichen Bedingungen."

Ist ein Werk also mit "CC-BY" ausgezeichnet, darf es beliebig und auch zu kommerziellen Zwecken weiterverarbeitet und geteilt werden, solange der Name des Urhebers genannt wird. Bei einer Auszeichnung mit der restriktivsten Lizenz "CC-BY-NC-ND" ist dagegen nur die Weitergabe des Werkes unter Nennung des Urhebers erlaubt. Jegliche Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ist bei dieser Lizenzierung untersagt.

Neben den sich durch die Bausteine ergebenden sechs Kernlizenzen, gibt es auch die Möglichkeit, Werke mit CC0 zu kennzeichnen. Wer sein Werk damit auszeichnet, verzichtet auf jegliche Rechte daran. Jede Creative-Commons-Lizenz ist weltweit einsetzbar und gilt so lange, wie der Schutz des Urheberrechts andauert.

Die Organisation bietet einen "Licence Chooser"

Wer ein eigenes Werk mit einer CC-Lizenz ausstatten möchte, versieht es dafür einfach mit dem entsprechenden Lizenzhinweis und dem Namen des Urhebers. Die Organisation Creative Commons bietet dafür einen "License Chooser", mit dem man in wenigen Schritten die passende Lizenz generieren kann.

Wer CC-lizenzierte Inhalte nutzt, sollte darauf achten, die Lizenzbedingungen auch einzuhalten. Ein häufiger Fehler sei es, beispielsweise auf den Urheber hinzuweisen, nicht aber auf die verwendete Lizenz, meint Stephan Dörner, Chefredakteur des Digitalmagazins "t3n". "Die Lizenz muss außerdem den Lizenzbestimmungen gemäß auf den Lizenztext verlinkt sein."

Wer gegen eine CC-Lizenz verstößt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Dann ist eine Abmahnung durch den Urheber oder Rechteinhaber möglich.

© dpa-infocom, dpa:200831-99-373615/2

Creative Commons License Chooser