Geoblocking-Verordnung Grenzenloses Onlineshopping innerhalb der EU
Shoppen auf der Online-Plattform eines anderen EU-Landes? Das war bislang nicht immer möglich oder nur zu höheren Preisen. Mit der EU-Geoblocking-Verordnung ändert sich das nun. Aber es gibt Ausnahmen.
Berlin (dpa/tmn) - Von Ausnahmen abgesehen, dürfen Onlinehändler innerhalb der EU ihre Kunden jetzt nicht mehr wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes diskriminieren. Das legt die nun in Kraft getretene EU-Geoblocking-Verordung fest, erklärt die Deutschland-Vertretung der Europäischen Kommission.
Die Verordnung besagt, dass Käufern der Zugriff auf Shopping-Seiten eines Landes nicht mehr verwehrt werden darf und Umleitungen auf Seiten mit höheren Preisen in deren Heimatländern verboten sind - egal ob es sich um Waren oder Dienstleistungen handelt. Zudem müssen Onlinehändler allen EU-Käufern unabhängig von ihrem Herkunftsland die gleichen Zahlungsmöglichkeiten und -konditionen einräumen.
Zu den Ausnahmen zählen zum Beispiel Tickets im Flug-, Bus- und Schiffsverkehr, Finanzdienstleistungen für Privatkunden und audiovisuelle Dienste wie Musik- oder Videostreaming-Angebote - hier hat die EU eigene Vorschriften erlassen oder sieht andere Initiativen vor. Ausgenommen von der Nichtdiskriminierungsklausel sind den Angaben nach außerdem Software, Spiele, E-Bücher und Musik.