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Zum Jahresbeginn Telefon-Dolmetschdienst wird für Hörgeschädigte günstiger

Zum 1. Januar wurden die Gebühren für den Telefondolmetschdienst für Hörgeschädigte angepasst. Mit welchen Kosten müssen Nutzer jetzt rechnen?

04.01.2019, 10:55
Die Bundesnetzagentur hat zum Jahresbeginn die Gebühren des Telefondolmetschdienstes für Hörgeschädigte gesenkt. Foto: Ina Fassbender
Die Bundesnetzagentur hat zum Jahresbeginn die Gebühren des Telefondolmetschdienstes für Hörgeschädigte gesenkt. Foto: Ina Fassbender dpa

Bonn (dpa/tmn) - Der von der Bundesnetzagentur bestimmte Telefondolmetschdienst für Hörgeschädigte (Tess) hat mit Jahresbeginn die Gebühren für Privatgespräche gesenkt. 

Pro Minute kosten Anrufe aus dem Festnetz nur noch 14 statt bislang 28 Cent, wie die Behörde mitteilt. Zudem entfällt die Grundgebühr in Höhe von 5 Euro monatlich. Für die berufliche Nutzung gelten andere Tarife.

Nach der Anmeldung bei Tess können Hörgeschädigte unter anderem in Gebärdensprache oder in Schriftsprache telefonieren. Für den Gebärdensprach- und Schriftdolmetschdienst wird ein Rechner oder ein Smartphone beziehungsweise Tablet mit Tess-App (Android und iOS) sowie eine Internetverbindung benötigt. Der Gebärdensprachdienst am Rechner erfordert zusätzlich eine Webcam und die Software MMX.

Hörgeschädigte, die bei Tess online sind, können auch von Hörenden angerufen werden. Diese müssen dazu die Servicenummer 01805/ 837788 wählen (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz) und können dann vermittelt werden.

Neue Tess-Tarife

Wie man mit Tess telefonieren kann

Mitteilung der Bundesnetzagentur