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Verbraucherschutz-Studie Trotz DSGVO: Soziale Medien leisten zu wenig Datenschutz

Sie greifen auf Kontakte zu oder registrieren die Mobilfunknummer. Soziale Medien wie Facebook, Instagram und WhatsApp fordern immer noch einige Nutzerdaten ein. Verbraucherschützer sehen darin einen Verstoß gegen die DSGVO.

09.10.2018, 13:24
Verbraucherschützer kommen zu dem Schluss, dass Soziale Medien den Grundsatz der Datenminimierung in der DSGVO verletzen. Foto: Yui Mok
Verbraucherschützer kommen zu dem Schluss, dass Soziale Medien den Grundsatz der Datenminimierung in der DSGVO verletzen. Foto: Yui Mok PA Wire

Düsseldorf (dpa) - Nutzer der populärsten sozialen Netzwerke können trotz der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach wie vor kaum nachvollziehen, wie ihre Daten verarbeitet werden. Zu diesem Schluss kommen Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale NRW in einer Studie.

Sie kritisieren, dass datenschutzrelevante Voreinstellungen nicht immer datenschutzfreundlich gestaltet seien, obwohl die DSGVO das bindend vorschreibe.

So bemängeln die Datenschützer, dass Facebook, Instagram, WhatsApp, Twitter, Snapchat und LinkedIn die Benutzer auffordern, die Kontakte auf dem Smartphone an den Anbieter zu übertragen. Die Voreinstellungen seien dabei durchgängig nicht datenschutzfreundlich. WhatsApp könne ohne eine Kontaktsynchronisation überhaupt nicht genutzt werden. Nur Pinterest und YouTube fordern die Anwender nicht dazu auf, die Kontakte abzugleichen.

Kritisch sehen die Verbraucherschützer auch die Praxis von bestimmten sozialen Netzwerke, nach den Mobilfunk-Nummern der Anwender zu fragen. In der Regel verfügten die User nur über eine einzige Mobilfunknummer für private Zwecke, während ein und dieselbe Person ohne viel Aufwand verschiedene E-Mail-Adressen für unterschiedliche Dienste nutzen könne. Mit der Mobilfunknummer könnten die Anwender über mehrere Dienste hinweg eindeutig identifiziert werden.

Der Grundsatz der Datenminimierung in der DSGVO schreibe aber vor, dass die erhobenen personenbezogenen Daten für die Zwecke, zu denen sie verarbeitet werden, "angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke ihrer Verarbeitung notwendige Maß beschränkt" sein sollen. Die Angabe der Mobilfunknummer sei in den meisten Fällen für die Registrierung nicht erforderlich und erschwere darüber hinaus die pseudonyme Nutzung des Dienstes.

WhatsApp schneidet in der Studie nur bei der Nutzung von Tracking-Daten für personalisierte Werbung positiv ab, weil der Dienst noch ohne Reklame auskommt. Hier kritisieren die Verbraucherschützer die Voreinstellungen der Apps von Facebook, Instagram, Pinterest, Snapchat und YouTube als nicht datenschutzfreundlich. Eine Ausnahme bildet hier nur Twitter.

Insgesamt sehen die Verbraucherschützer "wesentliche Probleme in Bezug auf den Umgang von Anbietern Sozialer Medien mit Vorschriften der DSGVO". Auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung blieben wesentliche Aspekte der Datenverarbeitung intransparent für den Nutzer. Den Nutzern werde nach wie vor erschwert, die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu behalten.