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Cold Calls Werbeanrufe muss sich niemand gefallen lassen

Schon wieder klingelt das Telefon. Und schon wieder preist ein Mobilfunkanbieter Tarife an, obwohl Sie nie darum gebeten haben? Dann ist das illegal. Und Sie können etwas dagegen tun.

17.07.2020, 12:49
Tobias Hase
Tobias Hase dpa-tmn

Bonn (dpa/tmn) - Wenn ständig das Telefon klingelt und ein Unternehmen seine Dienstleistungen oder Waren an die Frau oder an den Mann bringen will, sollte man zu Stift und Papier greifen. Denn mit den Angaben, was beworben wurde und über welche Telefonnummer, kann und sollte man sich bei der Bundesnetzagentur über die Anrufe beschweren. Diese kann solche Firmen zur Rechenschaft ziehen.

Denn Werbeanrufe, die man nicht ausdrücklich erbeten hat, stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb verboten. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.

Firmen, die Verbraucher ungewollt mit ungewollter Werbung am Telefon (Cold Calls) überziehen, können von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 300 000 Euro bestraft werden. Jüngst hat die Behörde wieder eine Geldbuße in Höhe von 145 000 Euro wegen unerlaubter Webeanrufe gegen einen Mobilfunk-Provider verhängt.

Die Anrufe seien erfolgt, obwohl die Betroffenen keine wirksame Werbeeinwilligung erteilt hatten. Vielen seien zudem Abos für Hörbücher, Zeitschriften, Streaming-Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen untergeschoben worden.

© dpa-infocom, dpa:200717-99-830140/2

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