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Betrug bei Kleinanzeigen Wie sich Selbstabholer beim Online-Handel absichern

Die Ware aus dem Handel über Online-Kleinanzeigen wird in vielen Fällen per Selbstabholung übergeben. Dabei kann man sich nicht sicher sein, ob man an der Haustür eine vertrauenswürdige Person antrifft. Wie können sich Verkäufer und Käufer vor Betrügern schützen?

30.11.2018, 15:24

Hamburg (dpa/tmn) - Wer gebrauchte Gegenstände ohne Aufwand loswerden möchte, landet meistens auf Kleinanzeigen-Seiten oder -Marktplätzen. Allerdings ist vielen nicht ganz wohl dabei, sich Fremde an die Wohnungstür oder ins Haus zu holen - und das nicht zu Unrecht, berichtet die "Computerbild" (Ausgabe 25/18).

Polizeibekannt seien sowohl Fälle von Abholern, die sich als Räuber entpuppten, als auch Fälle von einschüchternd auftretenden Interessenten, die so versuchen, den Preis zu drücken.

Wer Käufer lieber nicht an die Haustür, ins Haus oder in die Wohnung lassen möchte, sollte die Übergabe an einem belebten Ort wie einem Café vereinbaren. Ist die Ware dafür zu sperrig, sei es ratsam, eine vertraute Person zu bitten, bei der Besichtigung oder Übergabe daheim dabei zu sein.

Sinnvoll sei es auch, sich den Ausweis des Käufers zeigen zu lassen und das Dokument auf Echtheit zu prüfen. Letztlich zähle auch das Bauchgefühl: Passt einem der Ton des Interessenten nicht oder kommt einem etwas anderes seltsam vor, nimmt man am besten gleich Abstand vom Verkauf.