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Gericht: Verfassungsschutz darf AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen

26.02.2019, 14:13

Köln (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab nach eigenen Angaben vom Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der AfD statt.