Gericht: Verfassungsschutz darf AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen
Gericht: Verfassungsschutz darf AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen
26.02.2019, 14:13
Köln (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab nach eigenen Angaben vom Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der AfD statt.