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Ernährungswirtschaft Blockade zugunsten von Lobbyisten?

SPD wirft Union vor, die Zustände in der Fleischindustrie nicht beenden zu wollen

25.10.2020, 23:01

Berlin (dpa) l Im Koalitionsstreit über schärfere Regeln für die Fleischindustrie hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Union aufgefordert, die Blockade der Gesetzespläne zu beenden. Die Missstände in der Branche seien real und dauerten an. „Dass die Union nun versucht, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu verzögern und zu verwässern, ist nicht akzeptabel“, kritisierte der SPD-Politiker am Samstag in Berlin. Die Union pocht auf eine „sachgerechte“ Lösung und warnte gestern vor „Stimmungsmache“.

Heil forderte, „wir müssen den Sumpf in Teilen der Fleisch- industrie mit diesem Gesetz richtig austrocknen und dürfen nicht den Versuchen der Lobbyisten nachgeben, Schlupflöcher in das Gesetz zu formulieren.“ Alle Koalitionspartner müssten Verantwortung übernehmen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft trete.

Das entsprechende Arbeitsschutzkontrollgesetz, das die Koalition eigentlich kommende Woche im Bundestag verabschieden wollte, verschwand am Freitag kurzerhand von der Tagesordnung. Es gebe noch Gesprächsbedarf, hieß es aus der Unionsfraktion.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich warf der Union eine Blockade zugunsten von Lobbyinteressen vor. „Wenn sich CDU und CSU weiter weigern, stellen sie den Profit der Fleischlobby über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und über die Verabredungen in der Koalition“, sagte Mützenich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag).

Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe betonte gestern, auch für den SPD-Fraktionschef gelte, dass Stimmungsmache keine Argumente ersetze: „Wir stehen zu unserer Absprache, Werkverträge in der Fleischindustrie zu verbieten und die Kontrollen deutlich auszuweiten.“

Leider verweigere sich die SPD jeder sachgerechten Regelung für besondere Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung. Diese gebe es etwa in der Grillsaison, sagte Gröhe. „Hier wollen wir in einem eng begrenzten Rahmen Zeitarbeit erlauben, für die selbstverständlich die Arbeitsschutzvorschriften vollumfänglich gelten würden.“

Wegen oft schlechter Arbeits- und Lebensbedingungen sollen laut dem Gesetzentwurf in der Branche Werkverträge ab 1. Januar und Leiharbeit ab 1. April 2021 verboten werden. Das Gesetz wurde nach massenhaften Corona-Infektionen in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben auf den Weg gebracht. Ausgenommen werden sollen Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern.

Der Verband der Fleischwirtschaft hatte kritisiert, bestimmte Lohnschlachtungen oder Markenfleischprogramme, Kooperationen von Betrieben und Gemeinschaftsunternehmen würden durch das Gesetz unmöglich gemacht.

Heil betonte, „die Empörung über die Zustände in Teilen der Fleischwirtschaft war im Frühling groß, ganze Landkreise mussten teilweise wieder in den coronabedingten Lockdown, weil Arbeitsschutz und Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden“. Die Bundesregierung habe sich schnell darauf geeinigt, dass die Beschäftigten besser geschützt werden müssten. Die Fleischindustrie habe immer wieder versucht, Gesetze zu umgehen und Schlupflöcher zu finden, um auf dem Rücken der Schwächsten Gewinne zu maximieren.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisierte, „einige aus den Reihen von CDU/CSU haben offenbar aus Corona nichts gelernt und nehmen den Arbeitsschutz noch immer nicht ernst“. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz müsse jetzt kommen – „und zwar genauso, wie es auf dem Tisch liegt, inklusive des Verbotes von Werkverträgen und Leiharbeit“, sagte NGG-Chef Guido Zeitler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.