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Hintergrund Faktencheck: Müssen Radwege immer benutzt werden?

03.04.2019, 10:27
Die Pflicht, auf Radwegen zu fahren, besteht nicht in jedem Fall. Foto: Arne Dedert
Die Pflicht, auf Radwegen zu fahren, besteht nicht in jedem Fall. Foto: Arne Dedert dpa

Berlin (dpa) - Nicht immer läuft das Aufeinandertreffen von Radlern und Autofahrern im Straßenverkehr harmonisch ab. Zuweilen gibt es Streit über die Frage: Wo muss eigentlich geradelt werden?

BEHAUPTUNG: Wenn es Radwege gibt, dürfen Fahrradfahrer nicht auf die Straße.

BEWERTUNG: Teilweise richtig.

FAKTEN: Die Pflicht, auf Radwegen zu fahren, besteht nicht in jedem Fall. Laut Straßenverkehrsordnung müssen sie nur benutzt werden, wenn sie mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Soll heißen: Es müssen das blaue Schild mit dem weißen Fahrrad oder eines der Zeichen für einen kombinierten Rad- und Fußweg aufgestellt sein - dann ist die allgemeine Fahrbahn für Radler tabu. Ausnahmen gibt es nur, wenn Hindernisse, Eis, Schnee oder Blätter den Radweg unsicher machen. Ein auf der Spur aufgemaltes Fahrrad ist kein Ersatz für das Verkehrszeichen.

Ist aber keines der entsprechenden blauen Schilder aufgestellt, dann ist die Benutzung von Radwegen freiwillig. Wenn gewollt, darf man mit dem Velo also auch auf die Straße. Fahrradclubs weisen darauf hin, dass Radwege im Gegensatz zur Fahrbahn ein höheres Unfallrisiko bärgen - etwa weil Radfahrer dort nicht ständig im Blickfeld der Autofahrer seien, was besonders an Kreuzungen gefährlich werde.

Für Fußgänger, Motorräder, Autos und in der Regel auch etwa für Inline-Skater sind Radwege gesperrt. Geparkt werden darf dort nicht.

StVO, zu Radfahrern: Ergänzung zu Absatz 4 Satz 2

ADFC über Verkehrsrecht für Radfahrer

ADFC NRW über Gefahr von Radwegen

ADFC NRW über Radwegbenutzungspflicht

ADAC über Regeln für Radfahrer

ADAC über Radwegbenutzungspflicht

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