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Urteil Anspruch auf Kita-Platz muss in jedem Fall gewährt werden

Eltern und ihre Kinder haben Anspruch auf einen Kita-Platz. Fachkräftemangel oder Baumaßnahmen sind kein Grund für fehlende Plätze. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss im Notfall freie Träger heranziehen, um den Platzbedarf zu decken.

15.08.2018, 12:13
Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss deshalb ausreichend Plätze zur Verfügung stellen. Foto: Daniel Naupold
Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss deshalb ausreichend Plätze zur Verfügung stellen. Foto: Daniel Naupold dpa

Berlin (dpa/tmn) - Kinder haben Anspruch auf einen Kitaplatz. Fehlende Kapazitäten wegen Fachkräftemangel und Baumaßnahmen entbinden den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht von seiner Pflicht, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein weist auf folgendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 6 S 6.18) hin:

In dem verhandelten Fall hatten sich die Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Tochter erfolglos an 25 Kindertagesstätten gewandt. Der Antrag im Namen des Mädchens hatte beim Verwaltungsgericht Berlin zunächst keinen Erfolg. Die Kapazitäten seien in den in Frage kommenden Bezirken erschöpft. Die bestehenden Plätze könnten derzeit aufgrund von Fachkräftemangel und Baumaßnahmen nicht alle vergeben werden. Die Zuweisung eines Platzes sei daher rechtlich nicht möglich.

Das sahen die Richter anders: Der Jugendhilfeträger sei verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen selbst zu schaffen oder durch Dritte - etwa freie Träger der Jugendhilfe oder Kommunen - bereitzustellen. Daher habe die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass sich der Anspruch auf einen Betreuungsplatz auf das tatsächlich vorhandene Angebot beschränke, keinen Bestand. Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten würden nicht von der gesetzlichen Pflicht entbinden, Kindern einen angemessenen Betreuungsplatz anzubieten.