1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Deutlicher Anstieg von mehrfachen Kindeswohlgefährdungen

Mehr als 11.000 Fälle Deutlicher Anstieg von mehrfachen Kindeswohlgefährdungen

Die Jugendämter in Deutschland haben einen Anstieg an Kindeswohlgefährdungen gemeldet. Die Zahlen zeigen auch: In vielen Fällen trifft es Kinder mehrfach.

06.01.2021, 14:09
Maurizio Gambarini
Maurizio Gambarini dpa

Wiesbaden (dpa) - Kinder in Deutschland waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2019 häufiger auf mehrere Arten gefährdet. Bei rund 11.200 Kindern und Jugendlichen seien von den Jugendämtern mehrfache Kindeswohlgefährdungen festgestellt worden, wie die Behörde in Wiesbaden mitteilte. Das sei jeder fünfte Fall.

2018 waren den Angaben zufolge knapp 9700 Kinder und Jugendliche von mehrfachen Gefährdungen betroffen. Zu den vier Gefährdungsarten zählen psychische und körperliche Misshandlungen sowie Vernachlässigungen und sexuelle Gewalt.

Insgesamt stellten die Jugendämter 2019 mit rund 55.500 Kindeswohlgefährdungen deutlich mehr als im Vorjahr fest, wie die Behörde bereits zuvor mitgeteilt hatte. Das sind zehn Prozent mehr Fälle als noch ein Jahr zuvor.

Mit der Zahl der Gefährdungsarten stieg auch der Anteil der Minderjährigen, die zu ihrem Schutz in Obhut genommen wurden: Während im Fall von einer Gefährdungsart 14 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Obhut genommen wurden, waren es bei zwei Arten 22 Prozent, bei drei Arten 27 Prozent und bei allen vier Arten 40 Prozent.

Am häufigsten hatten die mehrfach betroffenen Jungen oder Mädchen sowohl Vernachlässigungen als auch psychische Misshandlungen erlebt. Dazu kam es in sechs Prozent aller Fälle von Kindeswohlgefährdung.

Insgesamt 81 Prozent der Mehrfachbetroffenen waren Kinder unter 14 Jahren, knapp ein Fünftel Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der mehrfach betroffenen Kinder und Jugendlichen den Angaben zufolge um 15 Prozent gestiegen. Das sei im Vergleich zu den Vorjahren überdurchschnittlich, hieß es.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist.

© dpa-infocom, dpa:210106-99-918094/3

Statistisches Bundesamt zu Kindeswohlgefährdungen 2019