1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Mein Freund beobachtet seine Nachbarn - darf er das?

EIL

Frage für einen Freund Mein Freund beobachtet seine Nachbarn - darf er das?

Jeder wollte wohl schon mal wissen, was nebenan los ist. Ab wann macht man sich beim Beobachten der Nachbarn strafbar? Ein Experte erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

17.09.2018, 09:54
Gucken ist erstmal erlaubt, doch wer technische Hilfsmittel wie etwa ein Fernglas einsetzt, muss aufpassen, nicht in die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn einzugreifen. Foto: Oliver Berg
Gucken ist erstmal erlaubt, doch wer technische Hilfsmittel wie etwa ein Fernglas einsetzt, muss aufpassen, nicht in die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn einzugreifen. Foto: Oliver Berg dpa

Hamburg (dpa/tmn) - Manche Frage traut man sich kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände könnte peinlich und tief werden, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen.

Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn...

Die Frage heute: Mein Freund beobachtet manchmal seine Nachbarn. Darf er das?

Die Antwort: Natürlich darf man erstmal überall hingucken, erklärt Rechtsanwalt Florian König aus Hamburg. "Das ist überhaupt kein Problem." Das richtige Maß spielt aber eine wichtige Rolle. "Wenn ich meinem Nachbarn zugucke, wie er beim Grillen das Fleisch verbrennt, hat das erst mal nichts mit Stalking zu tun."

Wer aber etwa so neugierig ist, dass er technische Hilfsmittel wie etwa ein Fernglas einsetzt, muss aufpassen, um nicht in die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn einzugreifen. Zwar sei selbst ein Fernglas nicht sofort ein Problem. "Aber wenn ich zum Beispiel auf einen Baum klettern muss, um den Außenbereich einer Sauna einzusehen oder das Fernglas nutze, um in ein Badezimmer zu schauen, dann schon."

Unerlaubtes Fotografieren und Filmen geht gar nicht. "Denn dann verletze ich nicht nur das Persönlichkeitsrecht, sondern verstoße auch gegen den Datenschutz", erläutert König "Auch wenn ich das von meinem eigenen Grundstück aus mache."

Generell gilt: In dem Moment, wo das Gucken eine Form annimmt, die geeignet ist, die Lebensgestaltung der Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen, kann das als Nachstellung nach Paragraf 238 Strafgesetzbuch (StGB) ausgelegt werden. "Also das willentliche, wiederholte, beharrliche Beobachten, Verfolgen und Belästigen einer Person - kurzum Stalking", erklärt König. Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen können im Einzelfall die Folge sein.

Betroffene können unter Umständen auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das gelte etwa, wenn sie durch das Beobachten physische oder psychische Schäden davontragen oder der Nachbar ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hat.

Allerdings gestalten sich Klagen generell sehr schwierig. Der Beobachtete muss nämlich detaillierte Beweise sammeln, etwa Protokolle führen oder Zeugen nennen, um seine Ausführungen zu belegen.

Die Grenzen zwischen normaler Beobachtung und kritischem Verhalten können fließend sein. Es gebe kein definiertes Maß, ab dem es bei einer bestimmten Zahl von Stunden rechtswidrig wird. "Wer aber eine vernünftige Erziehung genossen hat, merkt selbst, wann es zu viel wird", hofft der Rechtsanwalt.