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Gefahr fürs Kindeswohl? Mutter nimmt Droge: Umgangsrecht nicht pauschal beschränkbar

Das Wohl des Kindes steht immer Vordergrund. So auch bei der Entscheidung, ob das Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt werden soll. Doch was heißt das konkret, wenn ein Elternteil Drogen konsumiert?

14.08.2017, 03:46

Dresden/Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn ein Elternteil Drogen nimmt, spricht das nicht automatisch gegen einen Umgang mit dem Kind. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Dresden entschieden (Az.: 18 UF 342/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins mitteilt.

Das bedeutet: Vorher sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Im konkreten Fall begann eine Mutter kurz nach der Geburt ihres Sohnes Crystal zu konsumieren. Sie trennte sich nach vier Jahren von dem Vater des Kindes, wandte sich an das Jugendamt und absolvierte eine stationäre Langzeittherapie. Der Sohn lebte in dieser Zeit beim Vater. Die Mutter sah ihn jedoch regelmäßig. Nach dem Ende der Therapie wollte der Vater den unbegleiteten Umgang verhindern, nachdem die Mutter bei einem angeordneten Drogentest nicht erschienen war.

Die Richter des Oberlandesgerichts entschieden anders. Sie konnten keine Gefahr für das Kindeswohl erkennen. Somit gebe es auch keinen Grund, dass Umgangsrecht der Mutter einzuschränken. Zwar sei die Frau drogenabhängig gewesen. Doch sie absolviere eine verhaltenstherapeutische Behandlung. Der pauschale Schluss, dass sie aufgrund ihrer Krankheit das Kindeswohl gefährde, verbiete sich. Vielmehr müssten die genauen Umstände in Einzelfall geprüft werden. Aus Sicht der Richter sei in diesem Fall keine Gefahr für den Jungen zu befürchten. Im Gegenteil: Der regelmäßige und längere Aufenthalt bei der Mutter sei für den Jungen eine wichtige Bindung.

DAV: Familienrecht