1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Schule und Kita bei Allergien einbeziehen

Tipps für Eltern Schule und Kita bei Allergien einbeziehen

Hat ein Kind eine Lebensmittelallergie, sollten nicht nur die Eltern wissen, wie sie im Notfall reagieren. Auch die Kita und Schule sollten richtig eingebunden werden.

17.08.2020, 15:09

Schwäbisch Gmünd/Mönchengladbach (dpa/tmn) - Erdnuss, Soja oder Weizen: Immer mehr Kinder haben Nahrungsmittelallergien. Das stellt auch Schulen und Kitas vor große Herausforderungen. Was können Eltern tun, um Kind und Einrichtung zu unterstützen? Das Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg hat dazu ein paar Tipps.

Allergiepass und Notfallplan

Grundsätzlich müssen die Allergie auslösenden Lebensmittel vermieden werden, so die Experten. Das solle aber nicht dazu führen, dass ein Kind bei den gemeinsamen Mahlzeiten nicht mit dabei sei. Elementar sei eine transparente Kommunikation zwischen Eltern und der Einrichtung.

Unterlagen wie ein Allergie-Pass und ein vom behandelnden Arzt aufgestellter Behandlungsplan sollten der Kita oder Schule zur Verfügung stehen. Auch einen eventuellen Anaphylaxie-Notfallplan inklusive Notfallset sollte die Einrichtung haben, am besten mit einem Foto des Kindes versehen. Wichtig bei dem Notfallset: Eine Ermächtigungsbescheinigung zur Medikamentengabe an die Einrichtung.

Kind und Betreuer schulen

Eltern sollten sicher sein, dass alle zuständigen Mitarbeiter über die Allergie informiert und aufgeklärt sind. Dazu gehören beispielsweise das Erkennen von Symptomen und das Verhalten im Notfall. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) empfiehlt, den richtige Ablauf mit allen Beteiligten im Notfall zu üben.

Zudem können Eltern ihr Kind altersgemäß im Umgang mit der Allergie schulen, damit es lernt, welche Lebensmittel zu vermeiden sind und wie es sich im Notfall verhalten muss. Altersgerechte Informationen dazu gibt es beispielsweise auf der Kinderseite des DAAB.

Mit dem Verpfleger abstimmen

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Verpfleger von Einrichtungen bestimmte Allergene kennzeichnen. Um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sollten sich Eltern, Einrichtung und Verpfleger auch hier eng abstimmen. Weitere praktische Tipps und Hilfen dazu hat das Landeszentrums für Ernährung Baden-Württemberg in einer Broschüre festgehalten.

Falls Lebensmittel von zu Hause mitgebracht werden, sollte das mit der Einrichtung abgesprochen werden. Denn auch in diesem Fall müssten bestimmte Hygieneregeln eingehalten werden.

© dpa-infocom, dpa:200817-99-200401/2

Landeszentrum für Ernährung BW

Webseite DAAB

Praktische Tipps und Hilfen Landeszentrum BW

Kinderseite des DAAB