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Test verweigert Vaterschaft auch über Großeltern feststellbar

Vaterschaftsfeststellungen sollen die Herkunft eines Kindes klären. Kann dies nicht über den Vater geschehen, ist eine solche Feststellung auch über die Großeltern möglich.

15.05.2020, 04:00

Hannover (dpa/tmn) – Ist ein potenzieller Vater auch per Zwang nicht zu einem Test zur Feststellung der Vaterschaft zu bewegen, kann auch auf seine Eltern zurückgegriffen werden. Darauf hat das Amtsgericht Hannover hingewiesen.

Im konkreten Verfahren war ein 31-jähriger Mann mehrmals aufgefordert worden, die Vaterschaft gegenüber einem Mädchen anzuerkennen oder feststellen zu lassen. Er blieb den Terminen zur Speichelentnahme unentschuldigt fern, reagierte nicht auf eine gerichtliche Ladung und war nicht zu Hause, als die Polizei ihn abholen wollte. Er begründete das damit, als Schausteller in ganz Deutschland unterwegs zu sein.

Das Gericht beschloss daraufhin, die Eltern des Mannes einzubeziehen. Laut Gesetz gebe es eine Mitwirkungspflicht der Großeltern in einem Abstimmungsverfahren. Sind Zwangsmittel etwa wegen eines Auslandsaufenthalts des Beteiligten erfolglos, kann demnach im Einzelfall auch die Begutachtung dritter Personen, hier der Großeltern, in Betracht kommen.

Dann muss aber wiederum erst einmal über die Abstammungsurkunde geklärt werden, ob der vermeintliche Vater auch das leibliche Kind der Großeltern ist. Im genannten Verfahren konnte von dem Mann schließlich doch noch eine Probe entnommen werden. Die Großeltern mussten nicht getestet werden.